Martin Ansbacher wird Ulmer Oberbürgermeister
Wahlergebnis der Stichwahl am 17.12.2023
Wahlergebnis der Hauptwahl am 03.12.2023
Die Oberbürgermeisterwahl findet in der Regel alle 8 Jahre statt. Der
Wahltag wird vom Gemeinderat festgelegt. Die Wahlen dürfen frühestens 3 Monaten
vor Ende der aktuellen Amtszeit und spätestens einen Monat vor Ende der
Amtszeit stattfinden.
Rechtsgrundlagen für die Wahl sind die Gemeindeordnung (GemO), das Kommunalwahlgesetz
(KomWG) sowie die Kommunalwahlordnung (KomWO). Die Oberbürgermeisterwahl findet
als Mehrheitswahl statt.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung schriftlich
eingereicht werden. Die weiteren Unterlagen - Wählbarkeitsbescheinigung,
eidesstattliche Versicherung und ggf. Unterstützungsunterschriften - müssen
spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist vorliegen.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet anschließend über die Zulassung der
Bewerber/innen zur Wahl.
Der Gemeinderat kann
festlegen, dass eine öffentliche Bewerbervorstellung stattfindet.
In dieser können sich die zugelassenen Bewerber/innen mit
ihren Themen präsentieren und für die Bevölkerung besteht in der Regel die
Möglichkeit, Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten zu stellen. Bei einer
Stichwahl findet keine Bewerbervorstellung statt.
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Eine Besonderheit der Oberbürgermeisterwahl ist die freie Zeile am Ende der vorgedruckten und durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Bewerber/innen. Dort kann eine beliebige Person gewählt werden, indem sie mit Name und Anschrift eingetragen wird.
Zum neuen Oberbürgermeister gewählt ist, wer mehr als 50% der gültigen Stimmen
erhält. Erreicht kein/e Kandidat/in diesen Stimmenanteil, kommt es zu einer Stichwahl. Bei der Stichwahl treten die beiden Bewerber/innen, mit den jeweils
meisten Stimmen, wieder zur Wahl an. Für die Stichwahl wird ein
einfaches Mehrheitssystem verwendet. Sollten beide Bewerber/innen gleich viele
Stimmen erhalten, entscheidet das Los.
Die gewählte Person wird vom Gemeinderat verpflichtet und in ein
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.