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Elternbeiträge

Anpassung der Kita-Gebühren zum 1. September 2026

Kindergartenkind mit Sparschwein

Der Gemeinderat hat am 29. April 2026 beschlossen, die Kita-Gebühren zum 1. September anzupassen. Hintergrund ist die kontinuierliche Kostenentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie das Ziel, die Finanzierungsstruktur langfristig stabil zu halten.

Kern der Anpassung ist die schrittweise Rückführung einer während der Coronazeit eingeführten Sonderregelung. Diese sah bislang einen pauschalen Rabatt auf die Elternbeiträge in Höhe von 5 % vor, mindestens jedoch 15 Euro pro Kind. Diese Regelung wird nun in mehreren Stufen reduziert:

  • ab 1. September 2026: 3,3 % Rabatt, mindestens 10 Euro
  • ab 1. September 2027: 1,6 % Rabatt, mindestens 5 Euro
  • ab 1. September 2028: vollständiger Wegfall des Rabatts

Parallel dazu wird der Höchstsatz des pauschalierten monatlichen Nettoeinkommens angepasst:

  • ab 1. September 2026: Erhöhung um 2 % auf 6.092,63 Euro
  • ab 1. September 2027: weitere Erhöhung um 2 % auf 6.214,48 Euro

Die Anpassung erfolgt bewusst in mehreren Schritten, um die Auswirkungen für Familien planbar und sozial ausgewogen zu gestalten. Auch nach der Anpassung bleibt die Kindertagesbetreuung in Ulm überwiegend öffentlich finanziert.

Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen werden für alle Träger (außer Betriebskitas) auf Basis der „Satzung der Stadt Ulm über die Erhebung von Benutzergebühren für die Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“ bemessen und erhoben.

Die Höhe der Elternbeiträge sind in Ulm von drei Faktoren abhängig:

  • Einkommen der Eltern
  • Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie
  • gewählte Betreuungsstufe

Die Stadt Ulm möchte eine hohe Betreuungsqualität für alle Kinder sicherstellen. Um Familien mit niedrigem Einkommen entlasten zu können, beteiligen sich besserverdienende Familien mit einem höheren Beitrag.

Hier finden Sie eine Berechnungshilfe für Elternbeiträge. Nach Eingabe von Familiensituation, Verdienst sowie sonstiger Einnahmen zeigt die Berechnungshilfe den zu erwartenden monatlichen Elternbeitrag.

Wichtiger Hinweis: In Betriebskindertageseinrichtungen liegt die Erhebung von Elternbeiträgen und deren Höhe im Ermessen der Unternehmen.

  • Besuchen gleichzeitig drei Kinder aus dem Haushalt der Erziehungsberechtigten eine Kindertageseinrichtung entfällt die Grundgebühr für das dritte Kind.
  • Haben die Erziehungsberechtigten vier oder mehr Kinder im Haushalt oder sind sie LobbyCard-berechtigt entfällt die Grundgebühr.
    Infos zur LobbyCard finden Sie unter Soziale Vergünstigungen.
  • Besuchen gleichzeitig zwei Kinder aus dem Haushalt der Erziehungsberechtigten eine Kindertageseinrichtung so wird bei Kindern unter drei Jahren lediglich das 1,25 fache der Grundgebühr erhoben.
  • Im Rahmen von Bildung und Teilhabe können Erziehungsberechtigte eine finanzielle Unterstützung für das Essensgeld beantragen.

Die Abteilung Kindertagesbetreuung in Ulm (KITA) – Beiträge, Leistungen und Gebühren berechnet die Elternbeiträge von Kindertageseinrichtungen (Kitas) des städtischen Trägers, der kirchlichen und freien Träger.

Senden Sie uns gerne Ihr Anliegen per E-Mail an kita@ulm.de. Ihr persönlicher Kontakt bei Fragen zu Berechnungen der Elternbeiträge und Gebühren:

  • Berechnung Elternbeiträge städtische und freie Kitas
    Christina Fauss, Telefon +49 731 161-5482
  • Elternbeiträge - Befreiungen und Höchstsatzberechnungen, alle Kitas
    Helene Fix, Telefon +49 731 161-5071
  • Berechnung Elternbeiträge evangelische und katholische Kitas
    Jennifer Hörsch, Telefon +49 731 161-5072
  • Berechnungen Elternbeiträge städtische Kitas
    Margot Schwachhofer, Telefon +49 731 161-5075

Der Einzug der Elternbeiträge und Gebühren erfolgt durch den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen gemäß abgeschlossenem Betreuungsvertrag. Eine Bestätigung der bezahlten Betreuungskosten erhalten Sie im Bedarfsfall (z. B. für das Finanzamt) vom jeweiligen Träger.

Informationen zum Träger finden Sie unter Trägerprofile.