Nutztierhaltung
Basisinfos
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Zugehörige Leistungen
Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.
Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.
Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden