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Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchung wahrnehmen

Beschreibung

Als Schwangere haben Sie einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen und auf zusätzliche Untersuchungen, soweit diese aus medizinischer Sicht erforderlich sind.

Durch die medizinische Betreuung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet und Gesundheitsstörungen rechtzeitig behandelt werden. Dabei sollen auch Risikoschwangerschaften und Risikogeburten frühzeitig erkannt werden.

Zuständige Stelle
  • Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin
  • Ihre Hebamme