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Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen

Beschreibung

Die Vergabekammer ist nur zuständig für Vergabeverfahren, bei denen die Auftragswerte die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten.

Um festzustellen, ob Sie in Ihren Rechten verletzt wurden, führt sie ein Nachprüfungsverfahren durch und prüft, ob

  • öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren-, Bau- oder Dienstleistungen, die europaweit ausgeschrieben werden müssen, gegen Vergaberecht verstoßen haben und
  • dadurch am Auftrag interessierte Unternehmen in ihren Rechten verletzt sind.

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein.

Achtung: Das Unternehmen muss dem öffentlichen Auftraggeber und anderen Beteiligten Schadenersatz leisten, wenn der Antrag auf Nachprüfung wegen Missbrauchs nicht gerechtfertigt gewesen ist.

Zuständige Stelle

die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe