Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung des Mindestlohns. Sie kann Einsicht in Geschäftsunterlagen wie Arbeitsverträge nehmen und die Erstellung von Dokumenten von Arbeitgebern verlangen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 sanktioniert werden. Außerdem können Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen
Sie verdienen weniger als EUR 8,84 brutto pro geleisteter Arbeitsstunde.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die Mindestlohn-Hotline:
per Telefon: 030 602 800 28; Montag bis Donnerstag 8:00 - 20:00 Uhr
per Fax: 0228 99 527-2965
per E-Mail: mindestlohn@buergerservice.bund.de
Bei Beschwerden, die eine Einschaltung des Zolls notwendig machen, werden Sie direkt an die jeweilige Stelle des Zolls vermittelt.
Daneben haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Mindestlohnanspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einzuklagen.
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