Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Soziales
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Fax: +49 731 161 1698
E-Mail senden
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Fax: +49 731 161 1698
E-Mail senden
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.