Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
Mindestalter: 16 Jahre
Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen. Die Begleitpersonen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Jagdschein beantragen. Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Dort bekommen Sie Ihren Jagdschein sofort ausgestellt oder ihn später mit der Post zugesandt.
Sie können den Antrag auch schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.
Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
Personalausweis
zwei Lichtbilder
Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
500.000 Euro für Personenschäden und
50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Kosten
Hinweis: Für die Ausstellung eines Jagdscheins in Ulm wird nur ein Lichtbild benötigt
Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.
Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:
für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45
pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35
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