Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen
Online-Services:
Sachkundige Person und Informationsbeauftragte AMGDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Wenn Sie ein pharmazeutisches Unternehmen betreiben, das Fertigarzneimittel in den Verkehr bringt, müssen Sie der zuständigen Stelle eine informationsbeauftragte Person anzeigen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.
Die Informationsbeauftragte muss entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit haben.
Sie ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
72016 Tübingen
Telefon: 07071 757-007071 757-0
Fax: 07071 757-3190
De-Mail: poststelle.rpt@im.bwl.de-mail.de
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