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Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur - Berufsanerkennung beantragen

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt.

Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" dürfen Sie nur führen, wenn Sie in Deutschland ein entsprechendes Studium erfolgreich absolviert haben oder wenn Sie aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder sonstigen ausländischen Einrichtung von der zuständigen Stelle die Genehmigung hierzu erhalten haben.

Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Zellerstr. 26
70180 Stuttgart
Lieferanschrift:
Zellertsr. 26
70181 Stuttgart
Postfach:
70181 Stuttgart

Telefon: 0711/64971-00711/64971-0
Fax: 0711/64971-55
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