Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur - Berufsanerkennung beantragen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt.
Die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder „Ingenieur" dürfen Sie nur führen, wenn Sie in Deutschland ein entsprechendes Studium erfolgreich absolviert haben oder wenn Sie aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder sonstigen ausländischen Einrichtung von der zuständigen Stelle die Genehmigung hierzu erhalten haben.
Hausanschrift:
Zellerstr. 26
70180 Stuttgart
Lieferanschrift:
Zellertsr. 26
70181 Stuttgart
Postfach:
70181 Stuttgart
Telefon: 0711/64971-00711/64971-0
Fax: 0711/64971-55
E-Mail senden