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Fahrzeugeinzelbesteuerung beantragen

Beschreibung

Falls Sie ein neues Fahrzeug im EU-Ausland erwerben, nach Deutschland bringen und hier zulassen, unterliegt dieser Vorgang der deutschen Umsatzsteuer.

Der steuerliche Begriff hierfür lautet Fahrzeugeinzelbesteuerung.

Zuständige Stelle
Finanzamt Ulm
Hausanschrift:
Wagnerstraße 2
89077 Ulm
Postfach:
89008 Ulm

Telefon: 0731/103-0 (Zentrale)
Fax: 0731/103-800
De-Mail: poststelle-88@finanzamt.bwl.De-Mail.de