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Ergänzungsschulen im Bereich der Kultusverwaltung - Staatliche Anerkennung und Abnahme von Prüfungen beantragen

Beschreibung

Mit der staatlichen Anerkennung darf die Ergänzungsschule nach den Prüfungsvorschriften Prüfungen abhalten und Zeugnisse mit dem Hinweis auf die staatliche Anerkennung erteilen.

Eine Anerkennung gilt in der Regel unbefristet.

Zuständige Stelle
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711/279-00711/279-0
Fax: 0711/279-2810
De-Mail: postelle@km.kv.de-mail.de
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