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Ergänzungsschule (Gesundheitsfachberufeschulen) - Staatliche Anerkennung beantragen

Beschreibung

Die staatliche Anerkennung einer Ergänzungsschule berechtigt den Träger dazu, Prüfungen abzuhalten.

Unter den Gesundheitsfachberufeschulen gibt es in Baden-Württemberg Ergänzungsschulen für die folgenden Fachgebiete:

  • Podologie
  • Ergotherapie
  • Notfallsanitäterwesen
  • Masseurwesen und medizinische Bademeister

Die Anerkennung gilt unbefristet. Ausnahmen sind möglich.

Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 07 11/1 23-007 11/1 23-0
Fax: 07 11/1 23-39 99
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