Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung
Online-Services:
CITES-Genehmigung beantragenDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Unter die Genehmigungspflicht fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:
- Bescheinigung für Musikinstrumente,
- Bescheinigung für Wanderausstellungen,
- Musterkollektionsbescheinigung und
- Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten
Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen die Genehmigung auch, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 8491-00228 8491-0
Fax: 0228 8491-9999
E-Mail senden
- CITES-Genehmigung beantragen
- Nachweisdokumente zur Ausfuhr oder Wiederausfuhrbescheinigung für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
- Nachweisdokumente zur Ausfuhr oder Wiederausfuhrbescheinigung für lebende Exemplare
- Nachweisdokumente zur Einfuhr für Erzeugnisse oder Teile von Pflanzen oder Tieren sowie für tote Exemplare
- Nachweisdokumente zur Einfuhr für lebende Exemplare