Navigation und Service

Springe direkt zu:

Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Coronahilfen Profisport Registrierung

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.

Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören.
  • Verbände auf Bundesebene, die wenigstens eine Mannschaft im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben oder
  • Verbände auf Bundesebene, die regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten.
  • Verbände, die 2021 Meisterschaften ohne Zuschauer (“Geistermeisterschaften”) als Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Tokio 2021 ausrichten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten,
  • Vereine und Unternehmen, die im Auftrag eines Verbandes einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten.

Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:

  • Ihren Betrieb von einer inländischen Spielstätte oder
    • von einem inländischen Sitz der Vereins-, Unternehmens- oder Verbandsführung aus betreiben

und

  • bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
  • dürfen den Vereins- beziehungsweise Geschäftsbetrieb nicht eingestellt haben.

Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.

Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:

  • Steuerberater/Steuerberaterin,
  • Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin,
  • Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder
  • vereidigten Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin.

Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.

Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
 

Zuständige Stelle
Bundesverwaltungsamt
Hausanschrift:
Barbarastraße 1
50735 Köln
Lieferanschrift:
50728 Köln

Telefon: 022899 / 358-0 oder
0221 / 758-0
Fax: 22899 / 358-2823
E-Mail senden
Formulare