Auskunft aus dem Sorgeregister
Beschreibung
Zuständige Stelle
Online-Services:
Auskunft aus dem SorgeregisterDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Freigabevermerk
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Beistandschaften und Amtsvormundschaften/Unterhaltsvorschusskasse (BAV/UVK)
Schwambergerstraße 3+5
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 5516+49 731 161 5516
Telefon: +49 731 161 5517+49 731 161 5517
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