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Stadtverwaltung ist aktiv in der Corona-Krise - Sachstandsbericht im Hauptausschuss

Rathaus mit Bild

Auch für die Stadtverwaltung Ulm stellt die Corona-Krise einen noch nie dagewesenen Einschnitt in die tägliche Arbeit dar. Innerhalb kürzester Zeit galt es, sich organisatorisch für die Bewältigung dieser Krise aufzustellen. Und es war unabdingbar, neue Aufgaben und Problemfelder schnell zu erfassen sowie zeitnah Lösungen zu finden, die funktionieren und den Menschen helfen. Man reagierte durch die Bildung eines Verwaltungsstabes, der Einrichtung von getrennt und autark arbeitenden Teams und durch aktives Personal-Management, das Mitarbeitende immer dort einsetzt, wo sie derzeit am meisten gebraucht werden. Die entstandene Ausnahmesituation hatte aber natürlich auch Konsequenzen für die Arbeit nach außen. Die Dienststellen waren nur eingeschränkt geöffnet, ihre Rolle als Dienstleister hat die Stadtverwaltung jedoch zuverlässig aufrecht erhalten. Alternative Online-Angebote für Dienstleistungen wurden bereit gestellt, Not-Kinderbetreuung organisiert, finanzielle Entlastung, wo möglich, geschaffen. Flexibilität war also das Gebot der Stunde - und die Stadtverwaltung Ulm hat ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerschaft zuverlässig erfüllt. Das jedenfalls berichtete die Verwaltungsspitze dem Hauptausschuss in der Sitzung am 23. April. Der Bericht fasste die Entscheidungen, Handlungen und veränderten Aufgaben in der Zeit der Corona-Krise gebündelt zusammen.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung des Sachstandsberichts aufgegliedert in die verschiedenen Handlungsfelder:

Ein blondes und ein braunhaariges Kind schauen sich zusammen ein Buch an

Grundschulen, weiterführende Schulen (bis Kl. 6)

Reguläre Schultage und Osterferien

  • Betreuung vormittags durch Lehrkräfte; ab 11 bzw. 12 Uhr durch städtisches Personal
  • Rund 100 Kinder in rund 20 Einrichtungen

Osterfeiertage und Wochenenden

  • Betreuung ausschließlich durch städtisches Personal
  • 3 Kinder in 3 Einrichtungen

 

KITA (städtische Kindertagesstätten)


Reguläre Kita-Tage, inkl. Osterferien

  • Betreuung nach Bedarf der Eltern (vormittags und nachmittags)
  • Rund 60 Kinder in 21 Einrichtungen.

Trotz eines Corona-Vorkommens in einer städtischen Kita, kann der Betrieb durch Schichtwechsel aufrecht gehalten werden.

 

Rolle der Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Hygienehinweise für Schulen in Baden-Württemberg:

Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wurden von Seiten der Stadt in Abstimmung mit den Schulen verschiedene vorbereitende Maßnahmen eingeleitet. Auszugsweise können hier folgende Maßnahmen angeführt werden:

  1. Schutzmittel in Form von Spuckschutz, Mund- und Nasenschutz für städtische Mitarbeitende, Seifenspender je Klassenzimmer, Einmalpapierhandtuchspender, Plakate für Hinweise zum Händewaschen.
  2. Alle Schulen in städtischer Trägerschaft wurden gereinigt, einige darüber hinaus grundgereinigt. Dazu gehörte insbesondere Reinigung von Ober- und Handkontaktflächen, von Innenverglasungen sowie von Toilettenanlagen
  3. Durchspülen der Wasserleitungen
  4. Entkalkung von Perlatoren und Duschköpfen
  5. Intensive und gründliche Außenreinigung der Grau- und Grünflächen
  6. Klebebänder zur Markierung der notwendigen Abstände (z.B. in Schulsekretariat und Mensen)
  7. Abstimmung der Unterrichtszeiten auf die daraus resultierenden Bedarfe im ÖPNV
  8. Aufbau eines Videokonferenztools "UlmLernt" für E-Learning an Ulmer Schulen auf Basis der Software BigBlueButton.

Zur Einhaltung der Abstandsregelungen während der Unterrichtszeit werden die Klassen in Gruppen zu max. 14 Kindern aufgeteilt (entspricht 50% des gesetzlichen Klassenteilers an Grundschulen und damit der Vorgabe des Kultusministeriums). Bis auf Weiteres behalten alle Gruppen ihre Klassenzimmer/ Betreuungszimmer und nach Möglichkeit immer gleichbleibendes Betreuungspersonal.
Informationsschreiben für die Eltern, aber auch Handreichungen für Betreuungskräfte der Schulkindbetreuung befinden sich aktuell in Erarbeitung.

Sicherheit und Ordnung

© www.ulm.de

Aufgaben der Stadtverwaltung:

  • Überwachung der Einhaltung der Regelungen in Abstimmung mit der Polizei, ggf. Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
  • Stand 16.04.2020: Einleitung Ordnungswidrigkeitsverfahren in 300 Fällen überwiegend aufgrund Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum.
  • Genehmigung und Überwachung von angemeldeten Veranstaltungen, die unter allgemeine Versammlungsfreiheit fallen, z.B. Demonstrationen. Die Genehmigung erfolgt unter Auflage der Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.

Altenpflegerin im Gespräch mit einer älteren Person

Aufgaben und Rolle der Stadtverwaltung:

  • Abgestimmte und einheitliche Aufklärung zur Situation der betroffenen Bürgerschaft bezüglich eines sicheren Umgangs in Corona Zeiten, insbesondere für prekäre und vulnerable Zielgruppen.
  • Einrichtung paralleler Teams und Aufrechterhaltung der systemkritischen Arbeitsbereiche wie der Auszahlung von Transferleistungen, der Sozialen Dienste, Kinderschutz und Betreuungsbehörde
  • Verständigung mit den Trägern der Einrichtungen und Dienste, wie Betrieb und Finanzierung weitergeführt werden, insbesondere Sicherstellung der Zugänge der Bürger zu den Hilfen

 

Entwicklung von Maßnahmenplänen für vulnerable Personengruppen:

Menschen mit Behinderung: Notfallplätze (mit/ohne Quarantäne) und PSA

alte/pflegebedürftige Personen: Vorbereitung Notfallversorgung, Heimaufsicht, PSA

Von häuslicher Gewalt betroffene Erwachsene: Notunterbringung ermöglichen

Kinder mit Schutz- und Risikofaktoren: Hausbesuche und enge Begleitung, Notunterbringung ermöglichen

Beziehende von existenzsichernden Leistungen: Gutscheine und Unterstützung vom Jobcenter

Wohnungslose: Aufsuchende Einzelfallarbeit und ggf. Notplätze ermöglichen

Geflüchtete/ Gemeinschaftsunterkünfte: Isolationsräume und täglicher Gesundheitscheck

  • Überwachung der Einhaltung der Regelungen in Abstimmung mit der Polizei, ggf. Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
  • Die Auslegungshinweise des Wirtschaftsministeriums finden hier Anwendung.

Das Gebäude der Bürgerdienste in der Olgastraße

Aufgaben der städtischen Bürgerdienste:

  • Quarantäne-Anordungen für Corona-Infizierte und deren Kontaktpersonen erstellen, Einleitung erfolgt durch das Gesundheitsamt
  • Kontaktpersonenmanagement zunächst für nicht-vulnerable Personengruppen, mittlerweile für alle Kontaktpersonen: Information der betroffenen Personen und Prüfung anhand eines Fragebogens, ob eine Isolations-Maßnahme notwendig ist.
  • Insgesamt 660 Quarantäneanordnungen seit März, bereits 418 Personen konnten wieder aus Quarantäne entlassen werden.
  • Können Infizierte nicht innerhalb der eigenen vier Wände isoliert werden, hält die Stadt angemessene Räumlichkeiten vor. Hierfür verfügt die Stadt aktuell über ausreichend Optionen.
  • Schadensersatzansprüche der Menschen in Quarantäne werden gegenüber dem Gesundheitsamt geltend gemacht.

Eine Gruppe von Personen sitzt an einem runden Tisch

Bereits Ende Februar haben die Blaulichtorganisationen, das Gesundheitsamt und die leitenden Ärzte des Universitätsklinikums und des BWK mit der Abstimmung und der fachlichen Vorbereitung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie begonnen. Anfang März wurden dann entsprechend dem Regelvorgehen in solchen Krisensituationen sowohl beim ADK, als auch bei der Stadt Ulm Verwaltungsstäbe eingerichtet, die in gemeinsamen und separaten Sitzung regelmäßig zusammentreten. Ziel ist ein synchrones Vorgehen im ADK und in der Stadt Ulm.
Der Verwaltungsstab Ulm setzt sich aus Vertretern aller relevanten Verwaltungsbereiche zusammen. Dies umfasst neben der internen Verwaltung u.a. auch die Themenfelder Kommunikation, Kinderbetreuung und Schulwesen.

Im Verwaltungsstab werden die gesamten städtischen Maßnahmen zur Krisenbewältigung koordiniert. Schwerpunktthemen der Arbeit sind:

  • Kontaktmanagement in Abstimmung mit Polizei
  • Beschaffung und Verteilung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Einrichtung einer Task Force „Beschaffung PSA“; unter Federführung von FW wurde die Task Force mit Vertretern von ZSD/D-B und ZSD/F zusammengestellt. Dabei enge Abstimmung mit dem ADK
  • Ermittlung, Einrichtung und Betrieb von Ausweichquartieren für Quarantäne oder sonstige zu betreuende Personengruppen (Alte, Schutzbedürftige, Behinderte, Wohnsitzlose, Häusliche Gewalt und Inobhutnahme)
  • Begleitung, Aufbau und Betrieb einer Stationären-Test-Praxis (STP) bei der Ulm Messe
  • Einrichtung einer Hotline im Landratsamt. Die Hotline hat im Backoffice Ärzte des Gesundheitsamtes
  • Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen arbeiten
  • Einrichtung von Quarantäne-Bereichen in allen Alten- und Pflegeheimen und Gemeinschaftunterkünften
  • Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Organisationseinheiten der Stadt Ulm durch Risikoreduzierung, Quotenbildung, Bildung von autarken Teams
  • Unterstützung bei Einrichtung von Fieberpraxen in Ulm und zahnärztliche Notfallpraxen
  • Bearbeitung von Soforthilfen und Entschädigungen
  • Entsorgung von Corona-Hausmüll
  • Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Planung von Eskalationsmodellen für Material und Personal der Katastrophenschutzeinheiten.

Geld

  • Erwartet wird ein Rückgang der Einnahmen, insbesondere durch reduzierte Steuererträge und dem Erlass von Gebühren.
  • Es ist gleichzeitig mit höheren Aufwendungen zu rechnen, u.a. wegen Beschaffung von PSA, Anmietung von Ausweichquartieren, mittelbarer Anstieg von Aufwendungen für Sozialleistungen.
  • Die Soforthilfe des Landes ist bereits eingegangen: 1,2 Mio. €.
  • Krisenbedingte Mehraufwendungen und Wenigererträge von insgesamt 1,5 Mio. €. sind bereits realisiert.
  • Belastbare Aussagen zu den vollständigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die städtischen Gesellschaften sind aktuell nicht möglich. Es sind erhebliche finanzielle Auswirkungen zu erwarten.
  • Die Abteilungen der Stadt sind aufgefordert, bis auf Weiteres sehr zurückhaltend und kritisch den Haushalt 2020 zu vollziehen.
  • Die städtischen Gesellschaften sind gleichfalls in ihrer Finanzlage von der Corona-Pandemie betroffen.

Buergerdienste Empfang

© www.ulm.de

  • Der Zugang zu den Dienststellen war jederzeit, allerdings eingeschränkt möglich. Die telefonische, postalische oder Erreichbarkeit per E-Mail war sichergestellt. Termine, bei denen persönliches Erscheinen dringend notwendig war, wurden speziell vereinbart und der Zugang zu den Gebäuden ermöglicht.
  • Arbeitsspitzen konnten durch Rochaden innerhalb der Stadtverwaltung abgemildert werden. Die Durchsetzung von Kurzarbeit ist aktuell nicht vorgesehen.
  • Es wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die nach einer schrittweisen Öffnung der Dienststellen für eine Sicherstellung der Hygiene- und Abstandsregelungen sorgen sollen:
    - Kundensteuerung durch Absperrbänder, Markierungen, …
    - Tröpfchen-/Spuckmasken (Plexiglas)
    - Mund-Nasen-Schutz
    - Kundenhinweise