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Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtkreis Ulm: Stadt startet Interessenbekundungsverfahren

Solarpark Eggingen

© EnBW

Ein schneller Photovoltaik-Ausbau ist wichtig, um den steigenden Energiebedarf zukünftig regenerativ decken zu können und die Abhängigkeit von anderen Stromquellen zu senken. Auch wenn das Dachflächenpotential in Ulm theoretisch mehrere Hundert Megawatt beträgt, zeigt die derzeitige Ausbaugeschwindigkeit, dass dieses Potential in der Praxis nicht so schnell aktiviert werden kann, wie es eigentlich erforderlich wäre.

Daher hat der Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt in seiner gestrigen Sitzung (24. Mai) einstimmig beschlossen, in den kommenden Jahren vermehrt auf die Freiflächen-Photovoltaik zu setzen und diese durch eine Ausbauoffensive zu stärken. Bis zum Jahr 2030 soll die Leistung auf insgesamt 200 Megawatt-Peak ausgebaut werden, davon 30 Prozent als Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen.

Um ein Baurecht für solche Anlagen zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans des Nachbarschaftsverbands Ulm erforderlich. Im Vorfeld sollen über ein formloses Interessenbekundungsverfahren Flächen für eine sich hieran anschließende Alternativenprüfung gefunden werden. Es ist geplant, auf einer Gesamtfläche von rund 50 Hektar Freiflächen-Photovoltaik zu entwickeln.
In diesem Vorverfahren können sich die Flächeneigentümer bzw. entsprechende Projektentwickler mit einer Fläche und einer Realisierungskonzeption bei der Stadt Ulm bewerben. Die eingehenden Interessenbekundungen werden bewertet und darauf aufbauend dem Gemeinderat ein Vorschlag unterbreitet, welche Flächen für eine Realisierung weiterverfolgt werden sollen.

Zum Verfahren:
Für das Ausschreibungsverfahren hat der Ulmer Gemeinderat Leitplanken, Kriterien und Gebietskategorien beschlossen.

Über die folgenden Internetadressen kann die Gemeinderatsdrucksache mit Kriterienkatalog und Übersichtskarte und ein Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen abgerufen werden:

Homepage der Stadt Ulm: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/umwelt-energie-entsorgung/energie-und-klimaschutz/klimaschutz-ulm-und-bw/Interessenbekundungsverfahren

Veröffentlichung auch über das Bekanntmachungsportal der Stadt Ulm.

Abgabefrist für die Einreichung der Unterlagen: 31.10.2022
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an: sub2@ulm.de

Die einzureichenden Unterlagen sollen im Sinne einer Projektbeschreibung nach Möglichkeit die folgenden Angaben enthalten:

  • Angaben zum Investor
  • Angaben zu den Eigentümern und betroffenen Landwirten
  • Lage, Flächenumgriff, ggf. Bauabschnitte
  • Geplante Leistung
  • geplanter Anschlusspunkt (Stellungnahme Netzbetreiber)
  • Fachliche Stellungnahme bei Betroffenheit von Prüfkriterien

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass aus dem Interessenbekundungsverfahren heraus keine Ansprüche auf die Aufstellung der entsprechend erforderlich werdenden bauleitplanerischen Änderungsverfahren bzw. auf die Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden können.