Landtagswahl 2021

Die Neuwahl des 17. Landtags muss vor Ablauf der aktuellen Wahlperiode stattfinden. Die Landesregierung hat am 24. März 2020 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes, Sonntag, den 14. März 2021, als Wahltag für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.
Unter dem Link "Wer darf gewählt werden (passives Wahlrecht)" finden sich allgemeine Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren.
Die Bekanntmachung der Stadt Ulm über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am 14. März 2021finden Sie hier.
Unter diesem Link finden sich allgemeine Informationen und Antworten zu der Landtagswahl, inbesondere zu den Themen: