Stadt erstattet Gebühren bei Corona-bedingten Schließungen
Eltern müssen für nicht erbrachte Leistungen keine Elternbeiträge/Essensgelder bezahlen, wenn Einrichtungen/Gruppen wegen einer infektionsschutzrechtlichen Anordnung des Gesundheitsamtes, oder krankheitsbedingtem Personalmangel geschlossen werden, bzw. schulische Angebote entfallen. Das hat der Hauptausschuss in seiner letzten Sitzung am 12. November beschlossen Die anteiligen... Weiter