Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben der Jugendhilfe im
Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt.
Der erzieherische Gedanke steht hierbei im Vordergrund.
Wir beraten strafunmündige Kinder sowie deren Familien.
Wir werden immer dann tätig, wenn Jugendliche zum
Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahren oder Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren ein strafrechtliches Verfahren anhängig haben.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist in den gesamten Ablauf
des Verfahrens eingebunden.
Sie nimmt hierbei eine neutrale Stellung ein.
Wir beraten im Interesse des jungen Menschen und auf
freiwilliger Basis.
Jugendhilfe im Strafverfahren ist kostenlos.
Unsere
Angebote:
wir BERATEN vor, während und nach dem Strafverfahren
wir PRÜFEN, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen
wir
HELFEN, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht
wir INFORMIEREN über Gesetze, Verfahren und Folgen
wir FÜHREN Diversionsverfahren der Staatsanwaltschaft DURCH
wir NEHMEN TEIL an Gerichtsverhandlungen und bringen soziale und erzieherische Gesichtspunkte ein,
wir schreiben SOZIALPÄDAGOGISCHE Stellungnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu den Lebensumständen
wir VERMITTELN und ÜBERWACHEN Auflagen und Weisungen
wir BETREUEN während Untersuchungs-Haft und Strafvollzug