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Aktueller Stand der Modulbauten in den Ortschaften

Aufgrund von Verzögerungen der Bauarbeiten liegt die Fertigstellung der neuen Wohnmodule hinter dem ursprünglichen Zeitplan. In den untenstehenden Tabellen finden Sie den aktuellen Planungsstand für die jeweilige Ortschaft sowie eine Übersicht über den zweiten Bauabschnitt, der für einige Ortschaften vorgesehen ist.

 

Ortsteil 

gepl. Anzahl
untergebrachter
Personen 

Standort   geplante Fertigstellung
Mähringen

 32

 Bollinger Str. 3
(Bäumlesäcker)
 KW22
Lehr

 40

 Mähringer Str.44
(Am Reschweg)
 KW22
Jungingen

 40

 Haslacher Str. 30
(Unter d. Hart)
 KW19
Ermingen

 32

 Panoramastr. 9
(Ortsstr.)
 KW19
Eggingen

 24

 Hummelsriedweg 16
(Dorfstr.)
 Einzug erfolgt
Gögglingen-
Donaustetten

 40

 (Gewerbe), Beim Brückle 3  Einzug erfolgt
Unterweiler

 24

 Altheimer Straße 50
(Howiese)
 Einzug erfolgt
Grimmelfingen

 24

 Eisenbahnstraße 19/1
(Gehrn)
 KW 18/19

 

In Einsingen ist das ehemalige Gasthaus Adler bereits als Unterkunft belegt.
Der Einzug von geflüchteten Menschen in den Modulbauten ist jeweils etwa zwei Wochen nach Fertigstellung geplant. Vor Bezug wird in jedem Modulbau eine Informationsveranstaltung für Ortschaftsbewohner*innen angeboten werden. Die Termine werden mitgeteilt, sobald der Fertigstellungstermin definitiv bekannt ist.

Ein zweiter Bauabschnitt ist nur für die folgenden Ortschaften vorgesehen:

Ortsteil  gepl. Anzahl
untergebrachter
Personen 
 Standort(e)
 Lehr

 24

 Flst. Nr. 133, Reschweg 18
 Jungingen

 40

 Flst. Nr. 80, Eichstraße 19,
 Flst. 994, Albstraße
 Einsingen

 24

 Flst. Nr. 90/1, Bonäcker
 Gögglingen-
 Donaustetten
 (2 Standorte)

 64

 Flst. Nr. 159, Langer Weg,
 Flst. Nr. 446, Alb-Donau-Str.,
 Flst. 389, Bergackerweg

 

Es ist zu beachten, dass die Angaben der Personenanzahl vorläufig sind und sich diese im Zuge der genauen Verteilung möglicherweise ändern können. Die Umsetzung des 2. Bauabschnitts bedarf jedoch zunächst einer weiteren Beschlussfassung des Gemeinderats.
In allen anderen Ortschaften (Mähringen, Eggingen, Ermingen, Unterweiler) und Grimmelfingen ist keine Bebauung der Grundstücke mit zweiter Priorität vorgesehen. Diese dienten lediglich als Option, falls die erste Priorität nicht hätte bebaut werden können.