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Grundsteuerreform: Welche Daten benötigt werden

Wichtig für die Erklärungsabgabe und die benötigten Daten ist die Unterscheidung zwischen Grundvermögen (Grundsteuer B) und Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A):

  • Zum Grundvermögen zählen alle Grundstücke, die nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören (z.B. Bauland, Wohn- oder Gewerbegrundstücke, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechte). Dazu zählen auch, wie bisher, Freizeitgrundstücke und Wochenendgrundstücke.
  • Zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zählen alle land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die ungenutzt, selbstgenutzt oder verpachtet sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich z. B. um einen einzelnen verpachteten Acker oder eine Streuobstwiese handelt. Schrebergärten, also Kleingarten- und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, unterliegen ebenfalls der Grundsteuer A.

Im Regelfall können Sie dies Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid entnehmen, wenn sich hinsichtlich Nutzung seither keine Änderungen ergeben haben. Oder Sie warten einfach auf Ihr Informationsschreiben. Eine wesentliche Änderung gibt es nur beim Wohnteil der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, diese zählen künftig zum Grundvermögen.

Für die Grundsteuer B sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert (Bodenrichtwerte) entscheidend. Diese sind ab dem 1. Juli über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg kostenlos abrufbar.

Im Stadtkreis Ulm ist darüber hinaus die Anzahl der baurechtlich zulässigen Vollgeschosse wichtig, da der Bodenrichtwert ggf. hiervon abhängt. Diese sind über das Grundstücksinformationssystem (Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm)) abrufbar.

Die Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen bei den Kommunen ermittelt.

Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:

Was benötigen Sie?
Wo finden Sie die Information?
Aktenzeichen  

Informationsschreiben der Finanzverwaltung
Einheitswertbescheid
Grundsteuerbescheid 

Lage des Grundstücks

Informationsschreiben der Finanzverwaltung
Kaufvertrag
Einheitswertbescheid
Grundsteuerbescheid
Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm)

Gemeinde / Gemarkung / Gemarkungsnummer / Flurstück

Informationsschreiben der Finanzverwaltung
zentrale Bodenrichtwertinformationssystem
Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm)

 Grundbuchblatt Kaufvertrag
Grundbuchauszug (kostenpflichtig)
Liegenschaftskataster - Auszug beantragen  (kostenpflichtig)
Fläche des Grundstücks zentrale Bodenrichtwertinformationssystem
Grundbuchauszug (kostenpflichtig)
Liegenschaftskataster - Auszug beantragen (kostenpflichtig)
Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm)
Bodenrichtwert

zentrale Bodenrichtwertinformationssystem
Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm)

Anzahl der baurechtlich zulässigen Vollgeschosse

Die Zuordnung eines Grundstückes zu einem Bodenrichtwert richtet sich nach der im Bebauungsplan festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse (ggf. abgeleitet aus der maximal zulässigen Höhe).
In einzelnen Bereichen ist eine Festlegung der Geschossigkeit nicht möglich (z. B. weil kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt). Hier erfolgt die Zuordnung zu einem Bodenrichtwert aufgrund der tatsächlich gebauten Anzahl der Vollgeschosse.

Anzahl der Vollgeschosse
Geschossigkeit im Informationssystem
 1 - 2 Vollgeschosse
II
 3 - 7 Vollgeschosse
III
 mehr als 8 Vollgeschosse
VIII
tatsächlich gebauten Anzahl der Vollgeschosse  Keine Angabe im System

Grundstücksinformationssystem (Stadt Ulm)

Anteil am Flurstück
(bei Wohneigentum oder Teileigentum)

Grundbuchauszug (kostenpflichtig)
Teilungserklärung
Kaufvertrag

 

Für die Grundsteuer A sind neben der Grundstücksfläche die Art der Nutzung und die Ertragsmesszahl wichtig. Einen Großteil der erforderlichen Angaben können Sie den bereitgestellten Informationen im Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer entnehmen, welches ab dem 1. Juli an dieser Stelle kostenlos aufrufbar ist.

Zur Abgabe der Feststellungserklärung benötigen Sie folgende Daten:

Was benötigen Sie? Wo finden Sie die Information?
Aktenzeichen

Informationsschreiben der Finanzverwaltung
Einheitswertbescheid
Grundsteuerbescheid

Lage des Grundstücks Informationsschreiben der Finanzverwaltung
Kaufvertrag
Einheitswertbescheid
Grundsteuerbescheid
Liegenschaftskataster - Auszug beantragen(kostenpflichtig)
Gemeinde / Gemarkung / Gemarkungsnummer / Flurstück Informationsschreiben der Finanzverwaltung
Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der
Grundsteuer

Liegenschaftskataster - Auszug beantragen(kostenpflichtig)
Fläche des Grundstücks Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der
Grundsteuer

Liegenschaftskataster - Auszug beantragen(kostenpflichtig)
Art der Nutzung Nutzung des Flurstücks in der Realität ist entscheidend (ggf. Pächter fragen), ausführliche
Erläuterungen in der ELSTER-Hilfe beim entsprechenden Feld

Ertragsmesszahl
z. B. für Acker und Grünland

Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke für Zwecke der
Grundsteuer

Liegenschaftskataster - Auszug beantragen(kostenpflichtig)