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Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Baby!

Babyfüße

Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis im Leben der Eltern.
Das Standesamt Ulm kümmert sich hierbei um alle Geburten im Stadtbezirk Ulm.

Bevor Ihr Kind nun die ersten Schritte macht, möchten wir Ihnen erläutern, wie Ihr Kind zur ersten eigenen Urkunde kommt.

Ist Ihr Baby in Ulm geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt Ulm angezeigt werden.

Haben Sie in der Universitäts-Frauenklinik Ulm entbunden, hat das Krankenhaus eine Woche Zeit, um die Geburt dem Standesamt Ulm zu melden. Welche Dokumente Sie in der Klinik vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Punkt "Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus".

Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Ihre Unterlagen ("Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus"), insbesondere auch die von Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungshelfer ausgefüllte Geburtsanzeige innerhalb einer Woche dem Standesamt vorgelegt werden.
Bitte vergessen Sie in der Freude über Ihr Kind nicht, die Geburt bei uns anzuzeigen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Hausgeburt dem Standesamt melden".


- auch bei uns gilt dieses Sprichwort, denn je besser Ihre Vorbereitung ist, umso zügiger können wir die erste Urkunde für Ihr Kind erstellen.
Nehmen Sie also bitte bereits alle Unterlagen, die das Standesamt zur Beurkundung benötigt, mit in die Klinik.

Hinweis:
Leider ist vielen Eltern nicht bekannt, dass eine Vaterschaftsanerkennung* (bei nicht verheirateten Eltern) bereits vor der Geburt eines Kindes mit Terminvereinbarung bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar beurkundet werden kann. Ebenso ist die Erklärung einer gewünschten Namenserteilung bereits vor der Geburt des Kindes mit Terminvereinbarung bei jedem Standesamt oder Notar möglich.

*Dieses Formular können Sie nutzen, wenn Sie lediglich einen Termin zur Abgabe einer Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft haben möchten. Einen Termin zur Abgabe einer Erklärung über die gemeinsame Sorge kann über dieses Formular nicht angefragt werdenservice-bw.de  (Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Nutzung des Portals von service-bw.de zunächst registrieren bzw. anmelden müssen.)

 

Erforderliche Unterlagen und Urkunden zur Geburtsbeurkundung 
Hier erfahren Sie, welche Unterlagen wir zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in jedem Fall von Ihnen als Eltern benötigen:

  • Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern

Die weiteren Unterlagen, die dem Standesamt zur Beurkundung vorgelegt werden müssen,
hängen von Ihrem Familienstand und Ihrer Lebenssituation ab:

  • Sie sind verheiratet und haben in Deutschland geheiratet?       
    - Geburtsurkunden beider Eltern und Eheurkunde oder
    - beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil

  • Sie sind verheiratet und haben im Ausland geheiratet?  
    - Geburtsurkunden beider Eltern und
    - Urkunde Ihrer Eheschließung

  • Sie sind nicht verheiratet?
    - Geburtsurkunde der Mutter und
    - Geburtsurkunde des Vaters (wenn eine Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist oder
       beabsichtigt ist)
    - Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung, ggf. Namenserteilung

  • Sie sind nicht verheiratet, aber Sie waren bereits verheiratet?  
    - Geburtsurkunde der Mutter und
    - Geburtsurkunde des Vaters (wenn eine Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist oder
       beabsichtigt ist)
    - Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung, ggf. Namenserteilung
    - beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe der Mutter mit Hinweisteil und Nachweis
      über die Auflösung der Vorehe der Mutter
      (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Mannes)
    - standesamtlicher Nachweis zum aktuellen Familiennamen der Mutter, falls ein früherer Name wieder
      angenommen wurde

Wichtige Hinweise zur Beurkundung!

  • Beim Ausfüllen der Geburtsanzeige bitte darauf achten, dass alle Vornamen der Eltern eingetragen werden.
  • Bitte notieren Sie auf der Geburtsanzeige auch Ihre private Telefon-Nr. / E-Mail-Adresse für Rückfragen des Standesamtes.
  • Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.
  • Ausländische Urkunden müssen von einem /einer in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer /-in in die deutsche Sprache übertragen worden sein. Bei internationalen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
  • Bei Übersetzungen aus einer Sprache, die andere als lateinische Schriftzeichen kennt, sind die Namen durch Transliteration nach den ISO-Normen wiederzugeben.
  • Ausländische Staatsangehörige müssen ihre Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Reisepasses oder eines anderweitigen ausreichenden Dokumentes nachweisen.
  • Ein Dolmetscher muss bei Ihrer Vorsprache im Standesamt zugegen sein, wenn Sie der deutschen Sprache nicht oder nicht vollständig mächtig sind.
       
    Darüber hinaus können im Einzelfall für die Prüfung noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
    Urkunden, die aus den Registern des Standesamts Ulm zu erstellen sind, brauchen Sie natürlich nicht zu besorgen.

Babybild mit Babyschühchen

Der städtische Botendienst holt Ihre in der Klinikverwaltung abgegebene Geburtsanzeige mit Ihren eingereichten Unterlagen ab und überbringt diese dem Standesamt. Das Standesamt nimmt bei vollständig vorliegenden Unterlagen automatisch die Geburtsbeurkundung Ihres Kindes vor.

Ihre persönlichen Unterlagen und 3 gebührenfreie zweckgebundene Geburtsurkunden zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten Sie anschließend per Einschreiben (zuzüglich Versandkostenanteil) an Ihre Privatadresse zugesandt.

Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig:
Geburtsurkunde deutsch oder mehrsprachig, Geburtenregisterauszug oder Eintrag ins Familienstammbuch je 20,00 €.

Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie bitte bereits auf der Geburtsanzeige die Anzahl der gewünschten gebührenpflichtigen Urkunden an.

So wird es Ihnen als frischgebackene Eltern erheblich erleichtert, die Geburt Ihres Babys anzumelden. Sie müssen in der Regel nicht mehr persönlich beim Standesamt vorsprechen.

Sollte dennoch eine persönliche Vorsprache beim Standesamt zur Beurkundung z.B. einer Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung notwendig sein, werden mit Ihnen verbindliche Termine vereinbart.

Sofern Sie als verheiratete Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Baby im Allgemeinen automatisch diesen Namen als Familiennamen.

Führen Sie als gemeinsam sorgeberechtigte oder verheiratete Eltern getrennte Familiennamen, so müssen Sie sich beim ersten Kind entscheiden, welchen Familiennamen Ihr Kind erhalten soll. Diese Wahl ist bindend für alle weiteren gemeinsamen Kinder, für die Sie die gemeinsame Sorge haben.

Sofern Eltern nicht verheiratet sind und die Mutter allein sorgeberechtigt ist, erhält das Baby automatisch den Familiennamen der Mutter. Die Mutter kann jedoch zusammen mit dem Vater nach vorheriger Terminvereinbarung bei jedem Standesamt erklären, dass ihr Kind den Familiennamen des Vaters erhalten soll. Diese Erklärung ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Namensführung Ihres Kindes am besten an das Standesamt.

Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eltern müssen diese allgemeinen Regeln nicht gelten. Hier können ausländische Namensrechte zum Zuge kommen. In diesem Fall wenden Sie sich ebenfalls direkt an das Standesamt.

Bei Fragen zu einer nachträglichen Änderung des Familiennamens des Kindes lassen Sie sich unbedingt persönlich nach Terminvereinbarung oder telefonisch vom Standesamt beraten.

Geben Sie Ihrem Kind einen Vornamen, den auch Sie gerne tragen würden.
Die von Ihnen ausgesuchten Vornamen sollen Ihr Kind ein Leben lang begleiten. Vermeiden Sie deshalb Vornamen, die Ihr Kind stets buchstabieren müsste.

Beachten Sie bitte auch, dass mit der Eintragung der Vornamen im Geburtenregister des Standesamts die Namensgebung abgeschlossen ist und nicht mehr geändert werden kann.

Achten Sie deshalb auf eine eindeutige Schreibweise der Vornamen in der Geburtsanzeige.

Wir wollen Ihnen die Suche nach einem passenden Vornamen für Ihr Kind etwas erleichtern und haben Ihnen die jeweils 50 beliebtesten Vornamen der Neugeborenen in Ulm der vergangenen Jahre zusammengestellt. Beliebte Vornamen