Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Baby!

Die Geburt eines Kindes ist
ein ganz besonderes Ereignis im Leben der Eltern.
Das Standesamt Ulm kümmert
sich hierbei um alle Geburten im Stadtbezirk Ulm.
Bevor Ihr Kind nun die ersten
Schritte macht, möchten wir Ihnen erläutern, wie Ihr Kind zur ersten eigenen
Urkunde kommt.
Ist Ihr Baby in Ulm geboren,
muss die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt Ulm angezeigt werden.
Haben Sie in der Universitäts-Frauenklinik Ulm entbunden, hat das Krankenhaus eine Woche Zeit, um die Geburt dem Standesamt
Ulm zu melden. Welche Dokumente Sie in der Klinik vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte
dem Punkt "Eine gute Vorbereitung
zahlt sich aus".
Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Ihre
Unterlagen ("Eine gute Vorbereitung
zahlt sich aus"), insbesondere auch die von Ihrer Hebamme oder Ihrem
Entbindungshelfer ausgefüllte Geburtsanzeige innerhalb einer Woche dem
Standesamt vorgelegt werden.
Bitte vergessen Sie in der
Freude über Ihr Kind nicht, die Geburt bei uns anzuzeigen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter "Hausgeburt dem Standesamt melden".
- auch bei uns gilt dieses
Sprichwort, denn je besser Ihre Vorbereitung ist, umso zügiger können wir die
erste Urkunde für Ihr Kind erstellen.
Nehmen Sie also bitte bereits alle Unterlagen, die das Standesamt zur Beurkundung benötigt, mit in die
Klinik.
Hinweis:
Leider ist vielen Eltern nicht bekannt, dass eine
Vaterschaftsanerkennung* (bei nicht verheirateten Eltern) bereits vor der Geburt eines Kindes mit
Terminvereinbarung bei jedem Standesamt, Jugendamt
oder Notar beurkundet werden kann. Ebenso ist die Erklärung einer gewünschten
Namenserteilung bereits vor der Geburt des Kindes mit Terminvereinbarung bei jedem Standesamt oder Notar
möglich.
*Dieses Formular können Sie nutzen, wenn Sie lediglich einen Termin zur Abgabe einer Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft haben möchten. Einen Termin zur Abgabe einer Erklärung über die gemeinsame Sorge kann über dieses Formular nicht angefragt werden: service-bw.de (Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Nutzung des Portals von service-bw.de zunächst registrieren bzw. anmelden müssen.)
Erforderliche Unterlagen und Urkunden zur Geburtsbeurkundung
Hier
erfahren Sie, welche Unterlagen wir zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes in
jedem Fall von Ihnen als Eltern benötigen:
- Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
Die weiteren Unterlagen, die dem
Standesamt zur Beurkundung vorgelegt werden müssen,
hängen von Ihrem
Familienstand und Ihrer Lebenssituation ab:
- Sie sind verheiratet
und haben in Deutschland geheiratet?
- Geburtsurkunden beider Eltern und Eheurkunde oder
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil
- Sie sind
verheiratet und haben im Ausland geheiratet?
- Geburtsurkunden beider Eltern und
- Urkunde Ihrer Eheschließung evtl. mit Übersetzung
- Sie sind
nicht verheiratet?
- Geburtsurkunde der Mutter und
- Geburtsurkunde des Vaters (wenn eine Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist oder
beabsichtigt ist)
- Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung, ggf. Namenserteilung
- Sie sind
nicht verheiratet, aber Sie waren bereits verheiratet?
- Geburtsurkunde der Mutter und
- Geburtsurkunde des Vaters (wenn eine Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist oder
beabsichtigt ist)
- Vaterschaftsanerkennung, ggf. Sorgerechtserklärung, ggf. Namenserteilung
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe der Mutter mit Hinweisteil und Nachweis
über die Auflösung der Vorehe der Mutter
(Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des Mannes)
- standesamtlicher Nachweis zum aktuellen Familiennamen der Mutter, falls ein früherer Name wieder
angenommen wurde
Wichtige Hinweise zur Beurkundung!
- Beim Ausfüllen der Geburtsanzeige bitte darauf achten, dass alle Vornamen der Eltern eingetragen werden.
- Bitte notieren Sie auf der Geburtsanzeige auch Ihre private Telefon-Nr. / E-Mail-Adresse für Rückfragen des Standesamtes.
- Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.
- Ausländische Urkunden müssen von einem /einer in Deutschland vereidigten Urkundenübersetzer /-in in die deutsche Sprache übertragen worden sein. Bei internationalen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
- Bei Übersetzungen aus einer Sprache, die andere als lateinische Schriftzeichen kennt, sind die Namen durch Transliteration nach den ISO-Normen wiederzugeben.
- Ausländische Staatsangehörige müssen ihre Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines Reisepasses oder eines anderweitigen ausreichenden Dokumentes nachweisen.
-
Ein Dolmetscher muss bei Ihrer Vorsprache im Standesamt
zugegen sein, wenn Sie der deutschen Sprache nicht oder nicht vollständig
mächtig sind.
Darüber hinaus können im Einzelfall für die Prüfung noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Urkunden, die aus den Registern des Standesamts Ulm zu erstellen sind, brauchen Sie natürlich nicht zu besorgen.

Der städtische Botendienst
holt Ihre in der Klinikverwaltung abgegebene Geburtsanzeige mit Ihren
eingereichten Unterlagen ab und überbringt diese dem Standesamt. Das Standesamt nimmt bei
vollständig vorliegenden Unterlagen automatisch die Geburtsbeurkundung Ihres Kindes vor.
Ihre persönlichen Unterlagen
und 3 gebührenfreie zweckgebundene Geburtsurkunden zur Beantragung von Kinder-
und Elterngeld sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse erhalten Sie anschließend per Einschreiben (zuzüglich Versandkostenanteil)
an Ihre Privatadresse zugesandt.
Alle weiteren Urkunden
sind gebührenpflichtig:
Geburtsurkunde deutsch (Din A4 oder Din A5) oder mehrsprachig,
Geburtenregisterauszug je 20,00 €.
Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie bitte bereits auf der Geburtsanzeige die Anzahl der gewünschten gebührenpflichtigen Urkunden an.
So wird es Ihnen als
frischgebackene Eltern erheblich erleichtert, die Geburt Ihres Babys
anzumelden. Sie müssen in der Regel nicht mehr persönlich beim Standesamt
vorsprechen.
Sollte dennoch eine
persönliche Vorsprache beim Standesamt zur Beurkundung z.B. einer
Vaterschaftsanerkennung oder Namenserteilung notwendig sein, werden mit Ihnen
verbindliche Termine vereinbart.
© Fachverband Standesbeamte Baden-Württemberg
Sofern Sie als
verheiratete Eltern einen gemeinsamen Ehenamen führen, bekommt auch Ihr Baby im
Allgemeinen automatisch diesen Namen als Familiennamen.
Führen Sie als gemeinsam sorgeberechtigte oder verheiratete Eltern keinen
gemeinsamen Familiennamen, so bestimmen Sie innerhalb eines Monats gemeinsam
den Geburtsnamen (Familiennamen) des Kindes.
Zum Geburtsnamen können Sie den Familiennamen, den ein Elternteil führt, oder einen aus dem Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen bestimmen.
Gesetzliche Regelung für Doppelnamen:
- Beim Doppelnamen werden die Namensteile mit einem Bindestrich verbunden, es sei denn, die Eltern wünschen ausdrücklich keinen Bindestrich.
- Besteht der Name eines Elternteils aus einem Doppelnamen, kann auch nur ein Namensteil zum Geburtsnamen für das Kind bestimmt werden.
- Besteht der Name eines Elternteils aus einem Doppelnamen und soll für das Kind ein Doppelname als Geburtsname aus beiden Namen der Elternteile gebildet werden, darf nur einer dieser Namen des Elternteils für die Bildung eines Doppelnamens herangezogen werden.
Ein Kind, dessen Mutter nicht verheiratet und allein sorgeberechtigt ist, erhält nach §1617a BGB den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt führt, als Geburtsnamen.
Die Mutter kann jedoch zusammen mit dem Vater nach vorheriger Terminvereinbarung bei jedem Standesamt erklären, dass ihr Kind den Familiennamen des Vaters oder eine Kombination der elterlichen Namen als Doppelnamen erhalten soll.
Diese Erklärung ist auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur Namensführung Ihres Kindes am besten an das Standesamt.
Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Eltern müssen diese allgemeinen Regeln nicht gelten. Grundsätzlich unterliegt der Name des Kindes nach Artikel 10 EGBGB dem Recht des Staates, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Im Übrigen kann der Inhaber der elterlichen Sorge durch Erklärung bestimmen, dass sich die Namensführung des Kindes nach dem Recht des Staates, dem ein Elternteil oder das Kind angehört, richten soll.
In diesem Fall wenden Sie sich ebenfalls direkt an das Standesamt.
Bei Fragen zu einer nachträglichen Änderung des Familiennamens des Kindes lassen Sie sich unbedingt persönlich nach Terminvereinbarung oder telefonisch vom Standesamt beraten.
Geben Sie Ihrem Kind einen
Vornamen, den auch Sie gerne tragen würden.
Die von Ihnen ausgesuchten
Vornamen sollen Ihr Kind ein Leben lang begleiten. Vermeiden Sie deshalb
Vornamen, die Ihr Kind stets buchstabieren müsste.
Beachten Sie bitte auch, dass mit der Eintragung der
Vornamen im Geburtenregister des Standesamts die Namensgebung abgeschlossen ist
und nicht mehr geändert werden kann.
Achten Sie deshalb auf eine
eindeutige Schreibweise der Vornamen in der Geburtsanzeige.
Wir wollen Ihnen die Suche
nach einem passenden Vornamen für Ihr Kind etwas erleichtern und haben Ihnen die
jeweils 50 beliebtesten Vornamen der Neugeborenen in Ulm der vergangenen Jahre
zusammengestellt. Beliebte Vornamen