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Unterbringung und Betreuung

Die Stadt Ulm hat ein mehrstufiges Unterbringungs- und Betreuungskonzept entwickelt, das sich auch daran orientiert, wie lange die Geflüchteten bereits in Ulm leben und wie weit der Integrationsprozess fortgeschritten ist.

Es gibt folgende Formen der Unterbringung:

Notfallunterbringung: In der Ulm-Messe und in der Eberhardt-Finck-Straße befindet sich die Notfallunterkünfte für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier wohnen neu angekommene Flüchtlinge, die keine andere Wohnmöglichkeit haben. Auch Turnhallen würden in diese Kategorie fallen.

Gemeinschaftsunterkünfte: Je nach Kapazität werden neue Personen den Gemeinschaftsunterkünften zugewiesen. Derzeit gibt es zwei davon, eine im Mähringer Weg und eine in der Römerstraße.

Anschlussunterbringung in größeren Objekten: derzeit in der Magirusstraße, Moltkestraße, Böfinger Weg, Wiblinger Ring, Karlstraße, Wielandstraße.

Geflüchtete, die im Rechtsstatus der vorläufigen Unterbringung (VU) sind, dürfen nur in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, außer sie kommen aus der Ukraine. Geflüchtete aus der Ukraine sind nach 6 Monaten in der Anschlussunterbringung (AU), Geflüchtete aus anderen Ländern ab dem Tag der Anerkennung ihres Asylantrages, bzw. nach 24 Monaten. Sie alle wohnen dann in Dezentralen Objekten.

Dezentrale Objekte sind entweder im Besitz oder in der Verwaltung der Stadt Ulm. Menschen in Anschlussunterbringung können aber auch in privatem Wohnraum leben, Ukrainer*innen können dies auch schon in der vorläufigen Unterbringung.

Dezentrale Objekte (aktuell über 100 im Stadtgebiet): Hierbei handelt es sich in der Regel um privaten Wohnraum, der entweder von der Stadt oder von den Geflüchteten selbst angemietet wurde.
Sollten Sie ein Wohnungsangebot unterbreiten wollen, wenden Sie sich bitte an die Drehscheibe Wohnraum.

Modulbauten in den Ortschaften als weitere dezentrale Objekte

Die Kapazitäten in der Kernstadt sind erschöpft, deshalb werden nun auch die Ortsteile einbezogen. Im diesem Zusammenhang tauchten immer wieder Bürgerfragen auf. Antworten auf die wichtigsten Fragen präsentieren wir Ihnen in den FAQs, die wir bei veränderter Sachlage natürlich aktualisieren. Die entsprechenden Sitzungsunterlagen mit allen Details können hier eingesehen werden: Gemeinderatsvorlage - Unterbringung Geflüchteter

Dezentrale Hausleitungen übernehmen:

  • Betreuung und Belegung der dezentralen Objekte
  • sind Ansprechperson für Geflüchtete bei Schäden, Fragen zur Unterbringung, Konflikten am / ums Objekt

Integrationsmanagement

  • es gibt persönliche, feste Ansprechpersonen für Geflüchtete. Diese arbeiten in der sogenannten "Komm-Struktur". Sie sind also nicht zwingend dauerhaft vor Ort, sondern nur bei Bedarf oder auf Anfrage. Die Geflüchteten verfügen über die Kontaktdaten und können sich bei Fragen so direkt an die städtischen Ansprechpersonen wenden.
  • diese unterstützen den Integrationsprozess der Geflüchtete

Koordination Ehrenamt

  • Stadt stellt eine Ansprechperson für Engagierte und Interessierte zur Verfügung
  • Koordinierung von Spenden
  • Koordinierung von ergänzenden (Freizeit-)Angeboten für Geflüchtete

 

Dezentrale Hausleitungen
Dez.hausleitung@ulm.de

Ehrenamt Koordination
ehrenamt@ulm.de

Kontakte Integrationsmanagement: Kontakte Integrationsmanagement (0,51 MB, pdf)