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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Bei der Teilung von Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (Notar) vor der Eintragung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hierin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber in Bezug auf deren Abgeschlossenheit verlangt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird Ihnen von uns auf Antrag ausgestellt.