Grundstücksverkauf und Bauplätze
Bauplatzvormerkung bis Kaufvertrag
- Bekanntgabe des Bewerbungsverfahrens eines Baugebiets durch die Stadt Ulm
- Registrierung/ Bewerbung über die Plattform BAUPILOT oder schriftliche Bewerbung bei der Stadt Ulm, Abt. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Team Verkauf
- Auswertung des Bewerberverfahrens
- Zuteilung/ Bauplatzvergabe
- Beurkundung des notariellen Kaufvertrages
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Vergabe von Baugrundstücken für
Eigenheime in der Ortschaft Mähringen
- Bekanntmachung der Liste der
Auswahlberechtigten
Gemäß § 10 der
Vergabeleitlinie für Ulm-Mähringen (VergLL) ist die von der Vergabestelle
autorisierte Liste der Auswahlberechtigten (§ 8 Ziffer 1 Absatz 1 Sätze 1 bis 4
VergLL) in anonymisierter Form unter Wahrung des Datenschutzes mit den im
Verfahren erreichten Gesamtpunktzahlen und der sich daraus ergebenden Platzierungen,
ggf. unter Berücksichtigung von Losentscheidungen auf der Internetseite der
Stadt Ulm (www.ulm.de) öffentlich bekannt zu machen.
Die
Auswahlberechtigten werden nach § 8 Ziffer 1 Absatz 1 VergLL Mähringen unter
Zusammenführung der beiden Bewerbendenlisten A und B nach dem sogenannten
Reißverschlußverfahren im Verhältnis 3 : 1 (3 Bewerbende aus der Liste A zu 1
Bewerbenden aus der Liste B) bestimmt.
Die Listen A und B wurden demgemäß am 23. Juli 2024 unter
notarieller Aufsicht zusammengeführt.
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