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Grundstücksverkauf und Bauplätze

Bauplatzvormerkung bis Kaufvertrag

Baugebiet "Unter dem Hart" in Ulm-Jungingen

© Stadt Ulm - LI-Vk

Sie haben die Absicht, zu bauen? Sobald ein Bewerbungsverfahren für ein Baugebiet von der Stadt Ulm öffentlich bekannt gemacht wird, können Sie sich gezielt auf das genannte Baugebiet bewerben. Sie können sich unter anderem gerne auf der Plattform BAUPILOT über Baugebiete im Stadtkreis Ulm informieren.

  • Bekanntgabe des Bewerbungsverfahrens eines Baugebiets durch die Stadt Ulm
  • Registrierung/ Bewerbung über die Plattform BAUPILOT oder schriftliche Bewerbung bei der Stadt Ulm, Abt. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung, Team Verkauf
  • Auswertung des Bewerberverfahrens
  • Zuteilung/ Bauplatzvergabe
  • Beurkundung des notariellen Kaufvertrages

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Vergabe von Baugrundstücken für Eigenheime in der Ortschaft Mähringen
- Bekanntmachung der Liste der Auswahlberechtigten

Gemäß § 10 der Vergabeleitlinie für Ulm-Mähringen (VergLL) ist die von der Vergabestelle autorisierte Liste der Auswahlberechtigten (§ 8 Ziffer 1 Absatz 1 Sätze 1 bis 4 VergLL) in anonymisierter Form unter Wahrung des Datenschutzes mit den im Verfahren erreichten Gesamtpunktzahlen und der sich daraus ergebenden Platzierungen, ggf. unter Berücksichtigung von Losentscheidungen auf der Internetseite der Stadt Ulm (www.ulm.de) öffentlich bekannt zu machen.

Die Auswahlberechtigten werden nach § 8 Ziffer 1 Absatz 1 VergLL Mähringen unter Zusammenführung der beiden Bewerbendenlisten A und B nach dem sogenannten Reißverschlußverfahren im Verhältnis 3 : 1 (3 Bewerbende aus der Liste A zu 1 Bewerbenden aus der Liste B) bestimmt.

Die Listen A und B wurden demgemäß am 23. Juli 2024 unter notarieller Aufsicht zusammengeführt.

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Rechtsverbindliche Bebauungspläne