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Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk nach § 7a HWO beantragen

Beschreibung

Wenn Sie bereits in der Handwerksrolle eingetragen sind und ein zusätzliches Handwerk ausüben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein zusätzliches Handwerk gemäß § 7a der Handwerksordnung (HwO) beantragen.

Achtung: Mit einer Ausübungsberechtigung dürfen Sie keinen Meistertitel führen und im betreffenden Handwerk nicht ausbilden. Sie kann auf technisch und wirtschaftlich abgrenzbare Teiltätigkeiten eines Handwerks beschränkt werden.

Zuständige Stelle
Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72
89073 Ulm

Telefon: 0731/1425-00731/1425-0
Fax: 0731/1425-9000
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