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DB beginnt mit Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Ulm

Das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird seit 1999 vom Bund gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Rund 2 Milliarden Euro wurden seither in die Lärmsanierung von über 2.255 Kilometern Schienenstrecke und rund 68.800 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2023 wurden ca. 47 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und über 135 Millionen Euro ausgegeben. Bis zum Jahr 2030 soll die Lärmsanierung mehr als die Hälfte aller Anwohner:innen an bestehenden Schienenwegen vom Lärm der vorbeifahrenden Züge entlasten.

Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms haben viele Eigentümer:innen entlang der Bahnstrecke Stuttgart – Neu-Ulm (Streckennummer 4700) in Ulm (Streckenkilometer 93,000 - 94,800) die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuss von passivem Lärmschutz in Anspruch zu nehmen. Insgesamt sind 138 Wohngebäude im Rahmen des Projekts förderfähig. Dabei handelt es sich um schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie den Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämmten Lüftern. Dabei können bis zu 75 % der Kosten für den Einbau der Fenster bzw. Lüfter übernommen werden. Der Eigenanteil liegt bei 25 %.

Der etwa 200 m breite Korridor links und rechts der DB Strecken erstreckt sich in etwa von der Michelbergstraße im Norden über den Hauptbahnhof hinweg bis zur Donau im Süden. Förderfähig innerhalb des Korridors sind Gebäude, die im Bereich der folgenden Straßenzüge liegen:
Adolph-Kolping-Platz, Beim Alten Fritz, Bessererstraße , Bleichstraße, Böblingerstraße, Burgsteige, Ehinger Straße, Ensingerstraße, Gartenstraße, Hartmannstraße, Hauffstraße, Karlstraße, Magirushof, Marner-Walk-Straße, Martinstraße, Michelsbergstraße, Mörikestraße, Mozartstraße, Mühlsteige, Neue Straße, Neutorstraße, Promenade, Schillerstraße, Veitsbrunnenweg, Wilhelmstraße, Zeitblomstraße, Zeppelinstraße und Zinglerstraße. Ebenfalls können Sie im Übersichtsplan einsehen, ob Ihr Gebäude förderfähig ist.

Im April verteilt das mit der Bearbeitung beauftragte Ingenieurbüro die ersten erforderlichen Unterlagen per Posteinwurf an die betroffenen Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen. Die Eigentümer der Objekte können dann ihre Teilnahme am Programm anmelden. Nach Rückmeldung wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer:innen anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugeschickt. Auf dieser Basis entscheiden die Eigentümer:innen über eine mögliche Realisierung.
Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihr Gebäude förderfähig ist, kontaktieren Sie uns gerne über unser Antragsformular: https://laermsanierung.deutschebahn.com/antrag.html.

Weitere Informationen finden Sie online unter: www.laermsanierung.deutschebahn.com.