Navigation und Service

Springe direkt zu:

Einbürgerungsfeier im Rathaus

Eine Gruppe von Menschen im Foyer des Ulmer Rathauses

Nachdem die Feier während der Pandemie abgesagt werden musste, fand nun am Donnerstag eine Einbürgerungsfeier für alle die Ulmerinnen und Ulmer statt, die in den Jahren 2020 und 2021 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Oberbürgermeister Gunter Czisch begrüßte rund 200 Personen im Foyer des Ulmer Rathauses. In den vergangenen beiden Jahren sind in Ulm 629 Personen deutsche Staatsangehörige geworden.

Die Eingebürgerten im Jahr 2020 (269) kamen aus insgesamt 58 Nationen. Vier Personen waren bis zur Einbürgerung staatenlos.

Die Eingebürgerten im Jahr 2021 (360) kamen aus 54 Nationen. 11 Personen waren bis zur Einbürgerung staatenlos.

Mit 626 Antragstellungen (bei der Einbürgerungsbehörde eingereichte Anträge) erreichten wir im Jahr 2021 einen neuen Höchststand.

Einen steigenden Anteil an neuen Antragstellungen machen insbesondere anerkannte Flüchtlinge aus, die im Ermessen oder auf Grund besonderer Integrationsleistungen (z.B. bessere Sprachkenntnisse) bereits nach einer um zwei Jahre verkürzten Aufenthaltszeit von sechs Jahren eingebürgert werden können.
Betroffene dieser Fallkonstellation sind überwiegend syrische Einbürgerungsbewerber*innen, die in den Jahren 2015 bis 2017 nach Deutschland gekommen sind.

Informationen zur Einbürgerung
Voraussetzungen

  • gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland seit acht Jahren. Bei einem deutschen Abitur oder Realschulabschluss genügen bereits sechs Jahre.
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Bezug von Arbeitslosengeld II
  • Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (Ausnahmen z.B. EU-Staaten, Afghanistan, Iran)
  • Keine Verurteilung aufgrund einer Straftat
  • ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1-Zertifikat, deutscher Schulabschluss)
  • Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland (Einbürgerungstest)

Wesentliche Vorteile, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen

  • politische Teilhabe durch aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen
  • freie Wahl des Aufenthalts und Wohnsitzes in allen Ländern der EU (Freizügigkeit)
  • keine Aufenthaltserlaubnis mehr notwendig
  • freier Zugang zu allen Berufen
  • visafreie Reisemöglichkeiten in viele Länder und dort Schutz durch die deutschen Auslandsvertretung
  • Erleichterungen beim Familiennachzug und von Einbürgerungen naher Angehöriger