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Anpassung der Parkentgelte in den Ulmer Parkhäusern

LED-Leuchtkörper der mit blauem P eine Parkhaus symbolisiert

© UNT

Ab dem 1. März 2022 gilt eine geänderte Tarifstruktur in den Ulmer Parkhäusern. Die Erhöhung der Entgelte betrifft den regulären Tarif, den Abend-, den Sonn- und Feiertagstarif. Wer sein Auto in den Innenstadtparkhäusern Am Rathaus, Deutschhaus, Salzstadel, Fischerviertel, Theater und CongressCentrum Nord abstellt, zahlt dafür künftig 0,50 Euro pro 15 Minuten (bisher 0,60 Euro pro 20 Minuten), also 2,00 Euro pro Stunde (bisher 1,80 Euro).

Die Parkbetriebsgesellschaft reagiert damit auf steigende Aufwendungen im Betrieb und Modernisierung der Parkhäuser. Der Abendtarif (ab 19 Uhr) wie der Sonn- und Feiertagstarif in oben aufgeführten Parkhäusern beläuft sich künftig jeweils auf maximal 4,50 Euro statt bisher 4,20 Euro. Der Tageshöchstsatz in den Parkhäusern Am Rathaus, Deutschhaus, Salzstadel, Fischerviertel und Theater bleibt bei 18,00 Euro. Ebenso bleibt der Tageshöchstsatz beim CongressCentrum Nord bei 9,00 Euro.

Ab dem 1. März 2022 wird die Zeittaktung von bisher 20 Minuten auf 15 Minuten in den ersten 4 Stunden angepasst. Kurzparker haben nun die Möglichkeit, entsprechend ihrer persönlichen Aufenthaltsdauer in der Stadt, die Parkentgelte im 15 Minutentakt bis zum Erreichen der vierten Stunde abzurechnen. In Ulm werden im Gegensatz zu den meisten anderen Städten bis zum Erreichen der vierten Parkstunden keine pauschalen Stundentaktungen vorgenommen. Die Anpassung der Parkentgelte ist erforderlich, um die steigenden Aufwendungen für den Betrieb sowie die Modernisierung und Instandhaltung der Parkhäuser zu finanzieren. Darunter fallen vor allem folgende Entwicklungen:

1. Die Kosten für Personal und Fremdleistungen und für sicherheitstechnische Wartungen sowie Kosten für Energie (insbesondere Strom) und Verbrauchsgütersteigen tarif- und inflationsbedingt laufend an.
2. Die Sanierung und Instandsetzungen der bestehenden Parkierungsbauwerke erfordern in den kommenden Jahren zusätzliche Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen.
3. Im Rahmen der Digitalisierung und der Elektrifizierung der Mobilität rückt der technische Ausbau der Parkhäuser in den Fokus. Dazu sind Investitionen in die Ladeinfrastrukur und das Lastmanagement für Stromladepunkte (auch über die geförderten Projekte hinaus) erforderlich. Ebenso sollen in den Bereichen Sensorik (z.B. intelligente Beschilderungen für Sonderparkflächen wie Familien und Personen mit Mobilitätseinschränkungen), und Dateninfrastruktur (Vernetzung der Parkhäuser mit Glasfaser- und Mobilfunkverbindungen) in den nächsten Jahren weitere Zukunftsinvestitionen angegangen werden.

Aktuelle Gebühren der oberirdischen, städtischen Stellplätze:
Seitens der Stadt Ulm wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates am 23. Juni 2021 (mit Vorberatung in der Sitzung des Fachbereichsausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 22. Juni 2021) eine Neufassung der Satzung über die Festlegung der Parkgebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Ulm gefasst. Durch die Anpassung der Gebühren auf 2,50 €/Std. bei den oberirdischen, öffentlichen Parkplätzen ist ein erster Impuls gesetzt worden, den Parksuchverkehr in die Parkierungsbauwerke rund um den Ulmer Altstadtring zu steuern. Aktuell weisen Info-Stelen an den Einfahrtsstraßen zur Innenstadt auf die günstigeren Parkentgelte in den Ulmer Parkhäusern hin.