Navigation und Service

Springe direkt zu:

Naturschutz in Gronne und Lichternsee

Stadt und Polizei kündigen Kontrollen an

Lichternsee

Frühjahr und angenehmes Wetter locken viele hinaus in die Natur  - auch in die hochsensiblen Naturschutzbereiche "Gronne" und "Lichternsee". Damit die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht gestört wird, weist die Naturschutzbehörde auf die dort geltenden Benimm-Regeln hin und kündigt Kontrollen durch die Polizei und den Naturschutzdienst an.

Die beiden Naturschutzgebiete "Gronne" und "Lichternsee" sind wertvolle Brut-, Rast- und Nahrungsbiotope für Vögel, Wasserinsekten, Fische und andere Tiere. Als Naherholungsgebiete sind diese Bereiche eigentlich nicht vorgesehen. Die Flächen sind vielmehr als "Fauna-Flora-Habitat-Gebiete" ausgewiesen, d.h. die natürlichen Lebensräume und ihre wildlebenden tierischen und pflanzlichen Bewohner stehen unter besonderem Schutz, der Zugang ist nur bedingt erlaubt.

Besucher, die trotzdem diese Bereiche betreten wollen, müssen bestimmte Regeln einhalten, damit sich Tiere und Pflanzen weitgehend ungestört entfalten können: Verboten sind vor allem das Grillen, ausgelassenes Feiern und Lärmen, Lagern, Zelten, das Verlassen der Wege, das freie Laufenlassen von Hunden, Fahrradfahren abseits der Wege und das Durchfahren und Parken mit Kraftfahrzeugen sowie Bootfahren.

Bereits in den Vorjahren hat es Kontrollen in den beiden Schutzgebieten gegeben, bei denen immer wieder Verstöße festgestellt und teilweise mit Bußgeldern geahndet wurden. "Die Kontrollen sollen ein Zeichen setzen, dass die Stadt auf ihre wertvollsten Schutzgebiete ein besonderes Augenmerk legt", sagt Stefan Miltz, Leiter der Abteilung Umweltrecht und Gewerbeaufsicht.

Die Stadt Ulm wird daher durch den Naturschutzdienst zusammen mit der Polizei ab April wieder verstärkt Kontrollen in den Schutzbereichen "Gronne" und "Lichternsee" durchführen, um die Einhaltung der Schutz-
verordnungsregelungen zu überwachen. Bei Verstößen kann es teuer werden: Bußgelder bis 50.000 Euro seien möglich, warnt die Naturschutzbehörde und bittet um Beachtung und Einhaltung der Naturschutzregeln.

INFO: Während das Grillen im Naturschutzgebiet streng untersagt ist, ist es in ausgewiesenen Bereichen außerhalb der Schutzgebiete erlaubt. Welche Plätze dafür vorgesehen sind, ist auf einer Karte über folgenden Link zu finden: maps.ulm.de; Rubrik Freizeit und Erholung.