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„Spaziergang“: Strafanzeige gegen drei Personen

Die Stadt Ulm wird gegen die drei Männer, die am 7. Januar 2022 an der Spitze des unangemeldeten „Corona-Spaziergangs“ von der Polizei überprüft wurden, weil sie offensichtlich als informelle Versammlungsleiter fungierten und wiederholt Sprechchöre und Aufzugsrichtung vorgaben, Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz stellen. Oberbürgermeister Gunter Czisch betonte das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, mahnte aber auch die Einhaltung demokratischer Spielregeln an.

Czisch: „Unser Ziel ist die Gewährleistung des verfassungsmäßigen Rechts auf Versammlungsfreiheit für alle, die friedlich ihre Meinung zum Ausdruck bringen möchten. Dazu gehört aber auch, dass Versammlungen angemeldet und Regeln eingehalten werden, die letztlich dem Schutz aller friedfertig Demonstrierenden dienen.“ Für Czisch ist dies Teil des demokratischen Grundverständnisses.

Friedliche Meinungskundgebung ist aus Sicht des Stadtoberhauptes kein Problem: “Bei Gewalt gegen Personen oder Sachen aber werden wir die rote Karte zeigen.“ Auch Drohungen und Pöbeleien wie jüngst gegen den evangelischen Dekan, nachdem im Münster geimpft wurde, findet der OB nur schwer erträglich. „Kehren wir wieder zu einem gemäßigten und zivilisierteren Ton in der Form unserer Auseinandersetzung zurück. Streiten wir in der Sache - aber konstruktiv und friedlich.“

Czisch geht davon aus, dass die bundesweit stattfindenden „Corona-Spaziergänge“ zunehmend von antidemokratischen Kräften instrumentalisiert werden, die sich davon einen Bedeutungszuwachs erhoffen. „Denken Sie nach, mit wem Sie sich gemein machen“, appelliert Czisch darum an die Mehrheit der „Spaziergangs“-Teilnehmenden.