VGH bestätigt Rechtmäßigkeit der städtischen Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht
Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die von der Stadt in einer Allgemeinverfügung angeordnete Maskenpflicht während der "Spaziergänge" bestätigt.
Die Beschwerde eines "Spaziergängers" gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, das der Stadt Recht gegeben hatte, blieb damit ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Donnerstagabend die von der Stadt Ulm angeordnete Maskenpflicht ausdrücklich. Die Mannheimer Richter begründeten dies vor allem mit einem weiterhin beachtlichen Risiko für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems durch Omikron. Die Stadt Ulm habe ihre Allgemeinverfügung ausführlich begründet und zu Recht die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske angeordnet.
Ihre Privatsphäre ist uns wichtig!
Wir nutzen Cookies auf unserer Website.
Einige von ihnen sind technisch erforderlich, während andere uns helfen, diese Website für Sie zu verbessern.
Damit wir unsere Webseite z.B. anonym und datenschutzkonform analysieren können, nutzen wir zusätzlich zu den technisch erforderlichen Cookies, sogenannte Analyse-Cookies.
Für manche Angebote, z.B. das Abspielen von Videos auf der Startseite, binden wir Skripte eines Drittanbieters ein.
Ihre Zustimmung für diese Cookies ist jeweils freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können unsere Webseite auch ohne Zustimmung zu den Analyse- und/oder Drittanbieter-Cookies nutzen.
Weitere Informationen und Anpassungsmöglichkeiten zu von uns und Drittanbietern eingesetzten Cookie-Technologien sowie zum Widerruf Ihrer Zustimmung, finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt "Cookies".
Ihre Cookie Einstellungen
Auf unserer Webseite werden technisch erforderliche Cookies und, soweit Sie uns durch Aktivierung der jeweiligen Checkbox hierzu Ihre freiwillige Einwilligung erteilen, auch Cookies und Tracking-Technologien zu Analyse- und Marketingzwecken eingesetzt. Eine Einwilligung kann hier jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Deaktivieren Sie dazu einfach die entsprechende Checkbox und speichern Sie Ihre Änderung.