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Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen

Beschreibung

Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:

  • Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  • Sie gilt nicht für hoheitliche Tätigkeiten (zum Beispiel Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben).
  • Sie gilt nur für eine unselbständige Tätigkeit (zum Beispiel als Assistenz in einer Tierarztpraxis, als Angestellte oder Angestellter in einem Institut).
  • Sie hängt von der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ab.
  • Sie ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt (bei einer Anstellung als Praxisassistent oder Praxisassistentin gilt die Erlaubnis nur für eine Tätigkeit in genannter Praxis).
  • Sie ist auf maximal vier Jahre beschränkt und kann nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Umständen verlängert werden.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Stuttgart
Hausanschrift:
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Postfach:
70507 Stuttgart

Telefon: 0711 904-00711 904-0
Fax: 0711 904-11190
De-Mail: poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
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