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Soforthilfe und Preisbremse des Bundes

Von der Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ihnen wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Gleiches gilt für kleine und mittelständische Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen.

Wie die Soforthilfe funktioniert, wird auf der Website der Bundesregierung erklärt.

Gaspreisbremse
Der Preisdeckel gilt laut Bundesregierung für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs: Für private Haushalte wird der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Gleiches gilt für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Der niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Strompreisbremse
Der Strompreis wird für private Verbraucher und kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, und zwar für den Basisbedarf von 80 Prozent des „historischen Verbrauchs“ – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der reguläre Marktpreis gezahlt werden. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Marktpreis.

Wie das konkret funktioniert, wird auf der Website der Bundesregierung erklärt.