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Erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV - Erlaubnis beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Erlaubnis für eine erlaubnispflichtige Anlage beantragen (§18 BetrSichV)

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt.

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Gewerbeaufsicht
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6065+49 731 161 6065
Fax: +49 731 161 1622
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