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Vorübergehendes Haltverbot einrichten

Beschreibung

Für die Dauer Ihrer Maßnahme können Sie ein Haltverbot beantragen. Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige verkehrsrechtliche Anordnung keine Parkplätze eigenmächtig reservieren. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Zuständige Stelle
Verkehrsplanung - Verkehrsordnung
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Fax: +49 731 161 6704
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