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Buchsbaumzünsler: Pflanzenteile richtig entsorgen

Eine Buchsbaumzünsler-Raupe frisst sich durch die Blätter eines Buchsbaums.

© Digeman, pixabay.com

Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) hin.

Auch wenn das Wetter in diesem Jahr für die Pflanzen günstig ist, beginnt jetzt wieder die Zeit der gefürchteten Buchsbaumzünsler. Um eine schnelle Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, dürfen die befallenen Pflanzenteile nicht in die Biotonne, auf den Kompost oder auf die Gartenabfall- und Häckselplätze gelangen.

Die Entsorgung erfolgt möglichst abgeschlossen als Restmüll im Müllheizkraftwerk. Kleinere Mengen können einfach in die Restmülltonne gegeben werden. Wenn der Buchsbaumschnitt nicht in die Tonne passt, kann er gegen eine Gebühr von 25 Euro am Recyclinghof Grimmelfingen als Restmüll abgegeben oder an allen Recyclinghöfen gegen Scan des Gebührenbescheids als Sperrmüll angeliefert werden. In beiden Fällen muss das Schnittgut in verschlossene, transparente Säcke verpackt werden (bitte keine undurchsichtigen Säcke verwenden, damit der Inhalt kontrolliert werden kann). Übersicht aller Recyclinghöfe: www.ebu-ulm.de/abfall/recylclinghoefe-und-sammelstellen.php.

Größere Mengen über 200 Kilogramm – wenn z.B. die gesamte Hecke geschnitten wird – können entsprechend verpackt direkt beim Müllheizkraftwerk im Donautal angeliefert werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:30 Uhr. Näheres per Telefon 0731-94667 120 oder unter www.zv-tad.de.

Auf der Website der EBU finden Sie Tipps gegen die gefräßigen Raupen: www.ebu-ulm.de/aktuell/news/2023/20230526_Buchsbaumzuensler.php