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Verschwörhaus: Landgericht gibt Stadt Ulm recht

Das Verschwörhau

© Stadt Ulm/DA

Am 24. April 2023 hat das Landgericht Stuttgart das Urteil im Markenrechtsstreit mit dem Verschwörhausverein verkündet. Hierin gibt das Gericht in allen Punkten den Anträgen der Stadt Ulm recht - die Stadt ist nun die uneingeschränkte Inhaberin der Marke „Verschwörhaus“ in Wort und Bild.

„Wir sind sehr erleichtert, dass in dieser Frage jetzt Klarheit herrscht und wir nun, wie vorgesehen, das Verschwörhaus als Ort für digitale Themen für die Bürgerschaft weiterentwickeln können“, sagt Oberbürgermeister Gunter Czisch. „Wie das genau geschehen soll, werden wir in den kommenden Wochen konkreter festlegen. Dabei hat sich in den vergangenen Monaten schon gezeigt, dass wir mit dem Verschwörhaus insgesamt auf einem sehr guten Weg sind. Wichtig ist, dass mit diesem Urteil die Grundlagen dafür bestätigt wurden und wir diesen Weg in besten Sinne für die Ulmer Bürgerinnen und Bürger weiter beschreiten können.“

Mit der Verkündung des Urteils beginnt die Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln, diese Frist beträgt einen Monat.