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Pflichtaufgaben und Kann-Aufgaben ...

nach Feuerwehrgesetz

Der 70 Tonnen allradgetriebene Feuerwehrkran mit seimen 50 Meter langem Kranarm, Wasserwerfer und Seilwinde steht auf einem Feldweg. Besonders auffällig sind die lemongelb und rot lackierten Felgen, so dass die geringste Radumdrehung auffaällig wahrgenommen wird.

© Feuerwehr Ulm

Das Aufgabengebiet der Feuerwehr ist sehr vielseitig. Geregelt sind die Aufgaben im Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg. Demnach werden die Aufgaben in Pflichtaufgaben und Kann-Aufgaben unterschieden. Zu den Pflichtaufgaben gehören z.B. das Löschen von Schadenfeuern, technische Hilfeleistung bei Menschen und Tieren in lebensbedrohlichen Zwangslagen, sowie Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen.

Zu den Kann-Aufgaben zählen sonstige Hilfeleistungen für Menschen, Tiere und große Sachwerte. So könnte die Feuerwehr z. B. die Bergung von Unfallfahrzeugen durchführen. Sie wird in diesem Fall aber nur tätig, wenn Gefahr im Verzug ist oder private Kranunternehmen zum Einsatzzeitpunkt nicht zur Verfügung stehen.