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Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderungen können neben der Eingliederungshilfe weitere Sozialleistungen beantragen.

Reichen Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ziel des BAföGs ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Weitere Informationen zum BAföG für Studierende finden Sie hier.
Weitere Informationen zum BAföG für einen Schulbesuch finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.

Hilfe zur Pflege kann beantragt werden, wenn die notwendigen Pflege- und Versorgungsleistungen nicht durch die Pflegeversicherung und eigene Mittel gedeckt werden können.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Bürgergeld dient der Grundsicherung für Erwerbsfähige, also der Sicherstellung des Lebensunterhalts, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht.
Weitere Informationen finden Sie hier.