Navigation und Service

Springe direkt zu:

Hilfe zur Pflege

Wir informieren und beraten über die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Sie kann beantragt werden, wenn die notwendigen Pflege- und Versorgungsleistungen nicht durch die Pflegeversicherung und eigene Mittel gedeckt sind. Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Hilfe, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie stationäre Pflege.

Unsere Angebote

  • Information und Beratung zur Hilfe zur Pflege
  • Prüfung von Unterhaltsverpflichtungen
  • Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung

 

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sozialraum (Was sind Sozialräume), in dem Sie wohnen.