Hilfe zur Pflege
Wir informieren und beraten über die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Sie kann beantragt werden, wenn die notwendigen Pflege- und Versorgungsleistungen nicht durch die Pflegeversicherung und eigene Mittel gedeckt sind. Die Hilfe zur Pflege umfasst häusliche Hilfe, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie stationäre Pflege.
Unsere Angebote
- Information und Beratung zur Hilfe zur Pflege
- Prüfung von Unterhaltsverpflichtungen
- Antragsbearbeitung und Leistungsgewährung
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sozialraum (Was sind Sozialräume), in dem Sie wohnen.