Mobile Jugendarbeit

© Stephanie Duong
Ziel ist es, die Lebenssituation dieser jungen Menschen zu verbessern und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
Ihre gesetzliche Grundlage findet sie in § 11 und § 13 SBG VIII.
Um die Lebenssituation von jungen Menschen nachhaltig zu verbessern, unterstützt Mobile Jugendarbeit diese durch die Erschließung verschiedener Ressourcen und hilft, individuelle Handlungskompetenzen und Erfahrungsspielräume auf den unterschiedlichsten Ebenen zu erweitern.
Zum anderen zielt Mobile Jugendarbeit darauf ab, die strukturellen Lebensbedingungen ihrer Zielgruppen zu verbessern, Beziehungen tragfähiger zu gestalten und durch die Aneignung und Erschließung öffentlicher Räume sozialer Benachteiligung im Gemeinwesen entgegenzuwirken und diese auszugleichen.
Zur Erreichung der genannten Ziele verbindet Mobile Jugendarbeit die Arbeitsformen Streetwork, individuelle Beratung und Unterstützung, Cliquen- und Gruppenarbeit sowie Sozialraum- bzw. Gemeinwesenorientierte Arbeit.
Darüber hinaus sind die Arbeitsprinzipien Freiwilligkeit, Akzeptanz, Ganzheitlichkeit, Vertrauensschutz, Parteilichkeit, Niedrigschwelligkeit, Partizipation und Transparenz handlungsleitend.