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Rückblick: Zensus 2011

Dem Zensus 2011 zufolge hatte die Stadt Ulm zum Zensusstichtag (9. Mai 2011) insgesamt 116.761 Einwohner*innen mit Hauptwohnung. Diese Zahl bildete die Basis für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl bis zum nächsten Zensus.

Gegenüber der amtlichen Einwohnerzahl auf Basis der Volkszählung 1987 bedeutete dies für Ulm eine Differenz von - 6.131 Einwohner*innen bzw. - 4,96 % zum Stichtag 31. Dezember 2011. Baden-Württemberg hatte  274.000 (-2,54 %) Einwohner*innen weniger; in Deutschland waren es - 1,5 Millionen (-1,8 %) weniger als bisher in der Fortschreibung ausgewiesen.

Weitere Ergebnisse können unter dem angegebenen Kontakt angefragt oder unter Zensus 2011 abgerufen werden.

Die Befragungen fanden vom 10. Mai bis 31. Juli 2011 statt.

Zunächst wurden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, alle in der Wohnung lebenden Personen mit Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum zu benennen. Dies wurde in eine Erhebungsliste eingetragen. Anschließend startete die Befragung mit dem Fragebogen. Alle Fragen waren hierbei gesetzlich vorgegeben und mussten beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) war freiwillig.

Wiederholungsbefragung
5% aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Haushaltebefragung wurden wenige Wochen nach dem ersten Interview ein zweites Mal befragt. Dies diente der Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung. Die Wiederholungsbefragung wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit eigenen Interviewerinnen und Interviewern durchgeführt.

Im Gegensatz zur Volkszählung 1987, wurde beim Zensus 2011 nur noch ein Teil der Bürgerinnen und Bürger über die sogenannte  Haushaltestichprobe befragt. Vom Statistischen Bundesamt wurden hierfür in Ulm 928 Adressen mit ca. 6.200 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgewählt.

Neben der Haushaltestichprobe fand eine Vollerhebung in 116 Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften (sog. Sonderbereiche), wie z.B. in Studentenwohnheimen und Alten- und Pflegeheimen, statt. Dort wurden ca. 3.000 Personen befragt.

In sensiblen Sonderbereichen, z.B. Behindertenwohnheime oder Wohnheime für Obdachlose, wurde ein verkürzter Fragebogen verwendet. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind hierbei über die Durchführung der Erhebung informiert worden. Die notwendigen Auskünfte erteilte die Einrichtungsleitung.

Der Zensus 2011 untergliederte sich in folgende Bereiche:

1. Haushaltestichprobe

Im Gegensatz zu früheren Volkszählungen war der Zensus 2011 eine sogenannte registergestützte Volkszählung. Hierbei wurden die meisten relevanten Daten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern gewonnen. Deswegen wurde nur noch ein Teil der Bevölkerung durch ehrenamtliche Interviewer*innen befragt.

2. Sonderbereiche

Neben einem Teil der Bevölkerung in der Haushaltestichprobe wurden auch Bewohnende in sogenannten Sonderbereichen befragt, zu denen Gemeinschafts-, Anstalts- und Notunterkünfte sowie Wohnheime und ähnliche Unterkünfte gehören.

Bei den Sonderbereichen wird zwischen „sensiblen Sonderbereichen“, wie z.B. Erziehungsheime, Flüchtlingsunterkünfte oder Justizvollzugsanstalten, und „nicht-sensiblen Sonderbereichen“, wie z.B. Alten- und Studentenwohnheime, unterschieden.

3. Gebäude- und Wohnungszählung

Da es in Deutschland keine Register über den Immobilienbestand und deren Ausstattung gibt, wurde auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Die Befragung aller 17,5 Millionen Haus- und Wohnungsbesitzer fand durch die Statistischen Landesämter statt. Zweck der Gebäude- und Wohnungszählung war es, wichtige Planungsdaten etwa zu Anzahl und Ausstattung der Wohnungen oder über den Wohnungsleerstand zu gewinnen.

In der Haushaltestichprobe und in einem Teil der Sonderbereiche wurden Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie nach der Berufstätigkeit gestellt.

In den meisten Sonderbereichen, insbesondere in allen sensiblen Sonderbereichen, kam ein verkürzter Fragebogen zum Einsatz. Auf diesem wurde nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit und dem Wohnungsstatus gefragt. Fragen zum Einkommen der Menschen gab es nicht.

Im Jahr 2011 wurde europaweit eine Volkszählung (Zensus 2011) durchgeführt. Die Hauptaufgabe der Kommunen war die Durchführung der Haushaltebefragung und die Befragung in den Sonderbereichen.

Bei der Stadt Ulm waren dafür ca. 85 ehrenamtliche Interviewer (sog. Erhebungsbeauftragte) im Stadtgebiet unterwegs. Die Interviewer wurden im Vorfeld des Zensus auf die bevorstehende Zählung intensiv vorbereitet und geschult. Insbesondere wurde hierbei großer Wert auf die Vermittlung und Einhaltung des Statistikgeheimnisses und des Datenschutzes gelegt.

Grundlage für den Zensus selbst waren Fragebögen. Diese Fragebögen wurden in der Regel mit Hilfe der oder dem Erhebungsbeauftragten ausgefüllt. Entschied sich eine Person dafür, den Fragebogen selbst auszufüllen, so konnte sie dies entweder über ein gesichertes Onlineverfahren oder per Post tun.

Die Gebäude- und Wohnungszählung wurde postalisch durchgeführt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen wurden hierzu vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg Anfang Mai 2011 angeschrieben. Die Erhebungsstellen waren in die Haupterhebung der Gebäude- und Wohnungszählung nicht eingebunden. Lagen dem Statistischen Landesamt zu einzelnen Gebäuden keine Rückmeldungen vor, so führten die örtlichen Erhebungsstellen eine Begehung durch und die benötigten Daten wurden durch eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes erhoben.

Für den Zensus wurden bei Städten über 30.000 Einwohnern und bei allen Landkreisen Erhebungsstellen eingerichtet. Diese waren, um den Datenschutz zu garantieren, von anderen Verwaltungsstellen durch räumliche, personelle und organisatorische Maßnahmen getrennt.

Die Mitarbeiter der Erhebungsstellen sind verpflichtet das Statistikgeheimnis zu wahren und Informationen, die Ihnen im Rahmen des Zensus bekannt geworden sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung ist auch nach Beendigung des Zensus bindend und gilt im gleichen Umfang für ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (= Interviewer), durch die die Befragung der Einwohner durchgeführt wurde (siehe "Befragungsteile").

Ebenso unterliegen die gewonnenen Daten aus Befragungen und Verwaltungsregistern dem Statistikgeheimnis und damit strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere ist es verboten, persönliche Daten, die für den Zensus erhoben wurden, an Dritte, egal ob staatliche oder nicht-staatliche Stellen, weiterzugeben – z.B. auch nicht an Finanz- oder Sozialämter, Polizei oder Meldestellen.