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Legales Parken am Fahrbahnrand

Häufig wird auf Gehwegen geparkt, obwohl eigentlich legal am Fahrbahnrand geparkt werden könnte.

Strassenquerschnitt beidseitig legales Parken am Fahrbahnrand

© Stadt Karlsruhe

Wenn die Fahrbahn von Bordstein zu Bordstein als Regelmaß 7,50 Meter breit ist, kann zumeist beidseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind weitere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.

Strassenquerschnitt einseitig legales Parken am Fahrbahnrand

© Stadt Karlsruhe

Ist die Fahrbahn mindestens 5,50 Meter breit, kann zumeist einseitig legal am Fahrbahnrand geparkt werden. Natürlich sind weitere Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten, es darf beispielsweise nicht im Einmündungsbereich geparkt werden.