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Die Haushaltsbefragung

© Statistisches Bundesamt

Der Zensus ist Grundlage für wichtige Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen. Konkret geht es dabei um Fragen wie: Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Dafür ermittelt der Zensus, wie viele Menschen tatsächlich in Deutschland leben. Von den ermittelten Einwohnerzahlen hängen auch die Finanzmittel ab, die eine Kommune - in dem Fall die Stadt Ulm - vom Bund erhält und für ihre Bürgerinnen und Bürger einsetzen kann.

Aber liegen nicht alle Daten bereits in den Registern der öffentlichen Verwaltung vor? Nein. Für den Zensus werden die Melderegister zwar ausgewertet, doch sind diese teilweise unvollständig oder nicht mehr aktuell, z.B. weil Personen ihren Wohnortswechsel nicht gemeldet haben. Darüber hinaus gibt es Fragen zu Punkten, bei denen die Register keine Informationen bieten. Das gilt beispielsweise für Merkmale zur Erwerbstätigkeit oder zum Bildungsstand.

Beim Zensus muss nicht die gesamte Bevölkerung Auskunft geben, sondern rund zehn Prozent aller Haushalte. Das Ergebnis wird auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet.

Der Ablauf der Befragungen ist deutschlandweit einheitlich. Dass die Befragungen an der Haustür durchgeführt werden, ist von Bund und Land vorgegeben.

Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen und auf www.zensus2022.de veröffentlicht.

Für den Zensus werden rund zehn Prozent aller deutschen Haushalte befragt. In Ulm sind das etwa 12.000 Personen. Die Adressen wurden in einer Stichprobe zufällig ausgewählt.

Sie müssen sich selbst nicht aktiv für die Teilnahme am Zensus melden. Wenn Ihr Haushalt für die Befragung vorgesehen ist, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten.

Wenn Ihr Haushalt ausgewählt wurde, sind Sie gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Ein Haushaltsmitglied kann jedoch für alle anderen Personen Auskunft geben.

Die Befragungen werden von den sogenannten Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Sie arbeiten ehrenamtlich und wurden von den Bürgerdiensten der Stadt Ulm (Erhebungsstelle) für diese Tätigkeit ausgewählt. Sie haben sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewinnen, verpflichtet.

Der bzw. die Erhebungsbeauftragte kündigt sich im Vorfeld mit einem Einwurf im Briefkasten an.

Die Kontaktaufnahme erfolgt weder telefonisch noch per E-Mail. Klicken Sie solche Links niemals an! Sollten Sie entsprechende Anrufe oder E-Mails erhalten, handelt es sich um Betrugsversuche. Informieren Sie in diesem Fall umgehend unsere Erhebungsstelle oder die Polizei.

Bei Zweifeln und Fragen können Sie unsere Erhebungsstelle (siehe „Kontakt“ auf dieser Seite) kontaktieren.

Die Befragungen finden zwischen 15. Mai und voraussichtlich Ende Juli 2022 statt. Die Erhebungsbeauftragten werfen eine Ankündigungskarte in Ihren Briefkasten. Auf dieser ist eine Telefonnummer vermerkt, unter der Sie den oder die Erhebungsbeauftragte*n kontaktieren können, falls Sie zum vorgeschlagenen Termin nicht können.

Die Befragung wird auf Papierfragebögen durchgeführt. Sie dauert rund 10 Minuten und kann an der Haustür/ im Freien erledigt werden. Die Erhebungsbeauftragten müssen nicht ins Haus oder in die Wohnung gelassen werden.

Die Erhebungsbeauftragten achten auf Hygieneschutzmaßnahmen wie Händedesinfektion und Masken.

Wie im obigen Absatz beschrieben, kündigen die Erhebungsbeauftragten ihren Besuch mit einem Einwurf im Briefkasten an. Die Kontaktaufnahme erfolgt weder telefonisch noch per E-Mail.

Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem offiziellen Ausweis (sogenannter Ausweis für Erhebungsbeauftragte) aus, den sie von den Bürgerdiensten ausgestellt bekommen. Dieser ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Unten können Sie lesen, welche Fragen gestellt werden. Die Erhebungsbeauftragten fragen NICHT nach Kontodaten, Mailadresse oder geplanten Urlauben.

Nach folgenden Angaben wird gefragt:
Vorname und Nachname
Geschlecht
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Wohnstatus (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz)

Bei einem Teil der Befragten werden im Anschluss an das Gespräch persönliche Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen übergeben. Dieser enthält weitere Fragen, unter anderem zur Wohnsituation, zu Bildung und Erwerbstätigkeit sowie zum Beruf. Die konkreten Fragen können Sie hier nachlesen: www.zensus2022.de/Musterfragebogen.
 
NICHT erfragt werden:
Kontoinformationen; Bank-, Kreditkarten; E-Mail-Adresse; Impfstatus; Sozialversicherungsausweisnummer; Sozialversicherungsnummer; Personalausweis oder Reisepass; Unterschrift; Geld; persönliche Benutzerkennungen; persönliche Passwörter; geplante Urlaube; Teilnahme an Verlosung oder Gewinnspiel; Annahme einer Belohnung (zum Beispiel Geschenke oder Reisen)

Die Daten werden anonymisiert verarbeitet und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Erfahren Sie mehr zu Datenschutz und Geheimhaltung.

In Wohnheimen, wie z. B. in Studierendenwohnheimen, werden alle Bewohnerinnen und Bewohner befragt. Dies ist zweckdienlich, weil davon auszugehen ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen häufig wechseln und ihren Wohnsitz teils nicht korrekt an- oder abmelden. Auch in Gemeinschaftsunterkünften (z. B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Pflegeheime) wird eine Vollerhebung durchgeführt. Weil es in diesen jedoch eine zentrale Haushaltsführung gibt, werden nicht die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner befragt, sondern stellvertretend die Einrichtungsleitung.