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Aktuelle Corona-Regeln

Nachdem die Corona-Verordnung des Landes bereits außer Kraft getreten ist, entfallen ab dem 8. April 2023 nun auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen des Bundes.

Regeln im Zusammenwirken von Bund - Land - Kommunen

Wirksam werden Änderungen in Baden-Württemberg und somit auch in Ulm erst, nachdem die Landesregierung die Corona-Verordnung entsprechend angepasst hat. Es können also einige Tage vergehen, bis Maßnahmen, die öffentlich angekündigt wurden, tatsächlich in Kraft treten. Dies betrifft sowohl mögliche Lockerungen als auch Verschärfungen. Erst dann kann die Stadt Ulm Auskunft dazu geben.

Infektionsschutz vor Ort

Abgesehen von Vorschriften, die in ganz Baden-Württemberg gelten, kann es darüberhinausgehende lokale Maßnahmen geben. Für diese Maßnahmen ist - abhängig vom Inzidenzwert - entweder das im Landratsamt des Alb-Donau-Kreis angesiedelte Gesundheitsamt oder die Stadt Ulm zuständig. Die Ulmer Stadtverwaltung und das Landratsamt arbeiten für die Bewältigung der Corona-Pandemie eng zusammen. Das Gesundheitsamt erhebt die Zahl der Corona-Infizierten und hat ein Bürgertelefon für allgemeine Fragen zu Corona eingerichtet.