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Verkehrsversuch Schulstraßen

Bild Schulkinder schauen zwischen Autos hervor

© photophonie - stock.adobe.com

Vor der Spitalhofschule dominieren zu Schulbeginn- und ende sogenannte "Elterntaxen" das Verkehrsbild.

Obwohl Eltern ihre Kinder auf deren Schulweg in Sicherheit wissen möchten, tragen diese Elterntaxen gleichzeitig dazu bei, den Weg für Schulkinder unsicher zu machen, denn: Viele Autos vor Schulen bringen viele Gefahren mit sich. Wenn weniger Autos im Umfeld von Schulen unterwegs sind, wird es für die Schulkinder und andere Verkehrsteilnehmende sicherer. Auch hat es Vorteile für Kinder, die sich selbständig auf den Weg zum Unterricht machen.

Die Theatergasse sowie die Glasgasse sind nun Schulstraßen. Das bedeutet, dass die Einfahrt in diese beiden Straßen aus der Bockgasse von Montag bis Freitag jeweils von 7.15 Uhr bis 8.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr zum Zwecke der Schulwegsicherheit für den Fahrzeugverkehr gesperrt sind. Anliegerinnen und Anlieger dürfen in dem bestimmten Zeitraum von ihrem Grundstück, ihrer Garage oder einem Parkplatz lediglich ausfahren. Die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen bleibt jederzeit gewährleistet.

Der Verkehrsversuch ist für die Dauer von ca. einem Jahr angesetzt.

Zeitgleich mit dem Beginn des Verkehrsversuches wurde im Rahmen einer Online-Bürgerbeteiligung die Ulmer Öffentlichkeit zu den Versuchen befragt. Dadurch sollte garantiert werden, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in die Verkehrsplanung einfließen: Denn: Niemand kann die örtlichen Gegebenheiten und Auswirkungen auf den Verkehr so gut beobachten wie die Menschen, die sich dort täglich aufhalten.

Die städtische Beteiligungsplattform beteiligedich.ulm.de war von 18.09.2023 bis 08.10.2023 freigeschaltet. In dieser Zeit konnten Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch alle anderen vom Verkehrsversuch betroffenen Verkehrsteilnehmende, Lob, Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge äußern. Alle eingehenden Rückmeldungen werden gesammelt, gesichtet und bei der Entscheidungsfindung, ob der Verkehrsversuch in den dauerhaften Bestand übergeht, berücksichtigt.

Sollten Sie die Online-Beteiligung verpasst haben, können Sie uns jederzeit schriftlich Ihre Meinung zu dem Verkehrsversuch mitteilen. Bitte richten Sie Ihre E-Mail an vp@ulm.de.

Der Verkehrsversuch startete im September 2023 und ist für knapp ein Jahr vorgesehen. Im Sommer 2024 soll sich vor den Sommerferien entscheiden, ob der Verkehrsversuch Schulstraßen in die Bestandsregelung übergeht und wenn ja, welche Änderungen in der Verkehrsführung noch vorgenommen werden müssen.

Zum Abschluss des Verkehrsversuches wird es am 18.07.2024 im Haus der Begegnung in Ulm eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Zu dieser Veranstaltung werden wir Sie rechtzeitig auf allen gängigen Kanälen der Stadt Ulm informieren.

Den Ablauf des Verkehrsversuches finden Sie auf der Plattform der Online-Beteiligung.

Wieso dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in der Zeit nicht in die entsprechende Straße einfahren?

Uns ist es nicht möglich ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen. Das Verkehrsrecht kennt nur den Begriff des "Anliegers". Der Anliegerbegriff ist dabei weitgefasst. Unter "Anlieger" versteht man:
- Personen, die die gesperrte Straße bewohnen
- Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und
- Menschen, die mit diesen Anwohner*innen, Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten in Kontakt treten wollen (Besucher*innen)

Also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer Straße haben.

Um die Einschränkungen für die Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten, ist das Einfahrtsverbot zeitlich beschränkt. Das Ausfahren aus der jeweiligen Straße ist jederzeit uneingeschränkt erlaubt. Sollten die Anwohner*innen einen privaten Stellplatz oder eine Garage besitzen, ist auch die Zufahrt zu diesen Stellplätzen während den Sperrzeiten erlaubt.

Können Liefer- und Paketdienste einfahren?

Das Verbot der Einfahrt gilt auch für Liefer- und Paketdienste. Es ist davon auszugehen, dass eine Anpassung der Routen erfolgt.

Wieso wird die Beschilderung "Verbot der Einfahrt" in Verbindung mit einer zeitlichen Beschränkung auf einem Zusatzschild gewählt?

Die verwendete Verkehrszeichenkombination ist verständlich und nach Bewertung durch die Beteiligten in ausgeführter Form möglich. Durch Anwendung von Zeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot der Einfahrt) in Verbindung mit bedarfsweise eingedrehter Sperre ist die Regelung eindeutig.

Was bedeutet der Zusatz "Zufahrt zu privaten Stellplätzen frei" ?

Die Einschränkung für Anwohner*innen der Glas- und Theatergasse soll so gering wie möglich sein. Bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 29.06.2023 wurde von der Stadt zugesagt, dass die Zufahrt zu den privaten Stellplätzen auch während den Sperrzeiten ermöglicht werden soll. Dies bedeutet, dass Anwohner*innen mit einem privaten Stellplatz oder einer privaten Garage in der Glas- und Theater vom Verkehrsverbot ausgenommen werden. Als private Stellplätzen gelten ausschließlich Stellplätze, die zu der Wohnung gehören oder angemietet sind. Die Zufahrt zum Zwecke des Parkens auf öffentlichen Parkplätzen oder zum Be- und Entladen auf öffentlicher Fläche ist untersagt.

Dürfen Handwerkerdienste, Möbeltransporte und andere Dienstleister in dieser Zeit einfahren?

Bei dringenden Handwerkereinsätzen, die ausschließlich während des Geltungszeitraums des Verkehrsverbotes durchgeführt werden müssen, ist rechtzeitig eine Ausnahmegenehmigung unter service-verkehr@ulm.de zu beantragen. Die Angabe der Arbeitsdauer (Datum, Uhrzeit) und das Kennzeichen des einfahrenden Fahrzeugs ist hierfür erforderlich. Dies gilt auch für ambulante Pflegedienste.

Sollten besondere Umstände eine Einfahrt in die Straße zwingend erforderlich machen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ebenfalls unter der angegebenen E-Mailadresse möglich.

Was hat es mit der Elternhaltestelle in der Steingasse und Neue Straße auf sich?

Elternhaltestellen sollen dazu dienen, den Eltern zu ermöglichen ihre Schulkinder sicher in der Nähe der Schule absetzen zu können. Hierzu haben wir in der Steingasse eigens eine sogenannte "Elternhaltestelle" errichtet. Dort können die Kinder aus dem elterlichen Fahrzeug aussteigen und ohne weitere Straßenquerungen sicher zu Fuß zur Spitalhofschule gelangen. Durch die Einrichtung der Elternhaltestellen ordnen wir den Hol- und Bringverkehr und möchten somit die Verkehrssituation vor der Spitalhofschule beruhigen und letztlich verbessern.

Gelten die temporären Straßensperrungen auch in den Ferien und an Feiertagen?

Da in den Ferien einige Kinder zur Betreuung in der Schule sein werden, werden keine gesonderten Regelungen getroffen. Das wird so auch für Feiertage gehandhabt. Da die Sommerferien einen längeren Zeitraum umfassen, wird eine rechtzeitige Abdeckung der entsprechenden Beschilderung für diesen Zeitraum geplant.