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Datenschutz und Geheimhaltung

Die Daten werden anonymisiert verarbeitet und lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Alle Fragebögen mit persönlichen Daten werden vorschriftsgemäß so schnell wie möglich vernichtet.

Bei der Erhebungsstelle in Ulm handelt es sich um eine abgeschottete Statistikstelle. Diese ist sowohl im Bereich der IT als auch räumlich von den übrigen Arbeitsbereichen der Bürgerdienste abgetrennt.

© Statistisches Bundesamt


Die Daten des Zensus 2022 werden bestmöglich vor Hacking-Angriffen und Datenlecks geschützt. Die Verfahren technischer und organisatorischer Art zum Schutz der Daten werden regelmäßig evaluiert und entsprechen den neuesten technischen Sicherheitsstandards. Das Gesamtprojekt wird von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder begleitet und setzt die Standards und Vorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) um. Für jede Datenübermittlung gelten die höchsten Sicherheitsanforderungen. Die Daten sind bestmöglich davor geschützt, von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden zu können.

Beim Zensus werden persönliche Informationen wie der Name und die Adresse für organisatorische Zwecke erfragt und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Diese Daten werden also nicht dauerhaft gespeichert oder für andere Zwecke genutzt oder weitergegeben. Die Weitergabe an andere Stellen, etwa an Meldeämter oder die Polizei, ist gesetzlich untersagt.

Die Auswertung der Zensus-Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf Basis der anonymisierten Daten.

Nach dem Impfstatus wird beim Zensus nicht gefragt. Es werden auch keine Angaben zum Einkommen erhoben.

Mehr zu Datenschutz und Informationssicherheit können Sie auf www.zensus2022.de nachlesen.